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Dienstleistungen der INSPIRE-Zentrale – "Eine für Alles"

INSPIRE-Dienstleistung
© LGB
INSPIRE-Dienstleistung
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Die INSPIRE-Zentrale setzt für ihre Vertragspartner die Anforderungen gemäß INSPIRE technisch um. Die fachlich korrekte Umsetzung erfolgt in enger Absprache mit unseren Partnern. Eine lösungsorientierte Bereitstellung interoperabler INSPIRE-Daten und -Dienste ist unser Ziel, das mit den folgenden Schritten erreicht wird:

1. Schritt: Sind Ihre Geodaten für INSPIRE relevant?

Ob die Geodaten, die Sie führen, von den INSPIRE-Richtlinien betroffen sind, klären wir gerne vor Ort oder über digitale Kommunikationskanäle mit Ihnen. Ansprechpartner dafür ist die ressortübergreifende Kontaktstelle GDI-DE im Land Brandenburg. Weitere Informationen zur ressortübergreifenden Kontaktstelle GDI-DE im Land Brandenburg finden Sie unter

2. Schritt: Transformation der Geodaten ins INSPIRE-Datenmodell

Ab 2020 ist es erforderlich, dass die betroffenen Geodatenthemen gemäß der Anhänge I, II und III der INSPIRE-Richtlinie in den INSPIRE-Datenmodellen vorliegen und als Web-Dienste bereitgestellt werden. Die INSPIRE-Zentrale übernimmt die Abstimmungen, technische Erstellung und Pflege der Transformationsdateien und konfiguriert entsprechend die neuen Dienste.

3. Schritt: INSPIRE Dienste

Ihre Daten sind in die INSPIRE-Datenmodell bereits überführt? Dann stellen wir diese Geodaten in einer INSPIRE-konformen Weise bereit. Darstellungs- und Downloaddienst werden dafür genutzt. Damit werden Geoobjekte im Internet dargestellt und sind in Geoinformationssystemen (GIS) nutzbar. Die technische Umsetzung gemäß INSPIRE übernehmen wir für Sie und stimmen uns bei fachlichen Fragen eng mit Ihnen ab.

Für die Aktualisierung Ihrer Daten sieht INSPIRE eine Frist von sechs Monaten vor, falls Änderungen in den Ausgangsdaten erfolgt sind. Eine turnusmäßige Lieferung stimmen wir mit Ihnen ab, damit die INSPIRE-Dienste stets auf dem aktuellsten Stand sind.

Leistungskriterien für Darstellungs- und Downloaddienste werden von INSPIRE vorgeschrieben und von der INSPIRE-Zentrale beachtet. Dazu gehören (1) Antwort-Zeit-Verhalten, (2) Anzahl gleichzeitiger Dienstanfragen und (3) prozentuale Verfügbarkeit der Dienste. Dafür prüfen wir die Erreichbarkeit Ihrer Dienste und stellen Ihnen die Ergebnisse zur Verfügung.

4. Schritt: Erfassung der Metadaten für INSPIRE konforme Dienste

Metadaten sind Angaben zur Qualität von Daten oder Diensten und wichtig für die INSPIRE-Umsetzung. Die Metadaten für die Daten und die Dienste werden nach gemeinsamer Abstimmung im Metadateneditor ProMIS-Online von der INSPIRE-Zentrale erfasst. Durch die Fachverantwortlichen erfolgt die Freigabe der Metadaten für die Öffentlichkeit.

5. Schritt: Berichtspflicht im jährlichen Monitoring

Die EU sieht ein jährliches Monitoring zur Entwicklung der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten vor. Dabei wird der aktuelle Stand der Umsetzung von Geodaten, Metadaten und Diensten anhand europaweiter Indikatoren ausgewertet und veröffentlicht. Als INSPIRE-Zentrale beachten wir die relevanten INSPIRE-Vorgaben und setzen diese für Daten, Dienste und Metadaten um.

1. Schritt: Sind Ihre Geodaten für INSPIRE relevant?

Ob die Geodaten, die Sie führen, von den INSPIRE-Richtlinien betroffen sind, klären wir gerne vor Ort oder über digitale Kommunikationskanäle mit Ihnen. Ansprechpartner dafür ist die ressortübergreifende Kontaktstelle GDI-DE im Land Brandenburg. Weitere Informationen zur ressortübergreifenden Kontaktstelle GDI-DE im Land Brandenburg finden Sie unter

2. Schritt: Transformation der Geodaten ins INSPIRE-Datenmodell

Ab 2020 ist es erforderlich, dass die betroffenen Geodatenthemen gemäß der Anhänge I, II und III der INSPIRE-Richtlinie in den INSPIRE-Datenmodellen vorliegen und als Web-Dienste bereitgestellt werden. Die INSPIRE-Zentrale übernimmt die Abstimmungen, technische Erstellung und Pflege der Transformationsdateien und konfiguriert entsprechend die neuen Dienste.

3. Schritt: INSPIRE Dienste

Ihre Daten sind in die INSPIRE-Datenmodell bereits überführt? Dann stellen wir diese Geodaten in einer INSPIRE-konformen Weise bereit. Darstellungs- und Downloaddienst werden dafür genutzt. Damit werden Geoobjekte im Internet dargestellt und sind in Geoinformationssystemen (GIS) nutzbar. Die technische Umsetzung gemäß INSPIRE übernehmen wir für Sie und stimmen uns bei fachlichen Fragen eng mit Ihnen ab.

Für die Aktualisierung Ihrer Daten sieht INSPIRE eine Frist von sechs Monaten vor, falls Änderungen in den Ausgangsdaten erfolgt sind. Eine turnusmäßige Lieferung stimmen wir mit Ihnen ab, damit die INSPIRE-Dienste stets auf dem aktuellsten Stand sind.

Leistungskriterien für Darstellungs- und Downloaddienste werden von INSPIRE vorgeschrieben und von der INSPIRE-Zentrale beachtet. Dazu gehören (1) Antwort-Zeit-Verhalten, (2) Anzahl gleichzeitiger Dienstanfragen und (3) prozentuale Verfügbarkeit der Dienste. Dafür prüfen wir die Erreichbarkeit Ihrer Dienste und stellen Ihnen die Ergebnisse zur Verfügung.

4. Schritt: Erfassung der Metadaten für INSPIRE konforme Dienste

Metadaten sind Angaben zur Qualität von Daten oder Diensten und wichtig für die INSPIRE-Umsetzung. Die Metadaten für die Daten und die Dienste werden nach gemeinsamer Abstimmung im Metadateneditor ProMIS-Online von der INSPIRE-Zentrale erfasst. Durch die Fachverantwortlichen erfolgt die Freigabe der Metadaten für die Öffentlichkeit.

5. Schritt: Berichtspflicht im jährlichen Monitoring

Die EU sieht ein jährliches Monitoring zur Entwicklung der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten vor. Dabei wird der aktuelle Stand der Umsetzung von Geodaten, Metadaten und Diensten anhand europaweiter Indikatoren ausgewertet und veröffentlicht. Als INSPIRE-Zentrale beachten wir die relevanten INSPIRE-Vorgaben und setzen diese für Daten, Dienste und Metadaten um.