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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen - AGNB

Stand: 15.01.2020

Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten) der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg -Landesbetrieb-

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen - AGNB)


1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung von Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten) des Lizenzgebers in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten, in Portalen) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer oder Besteller vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber grundsätzlich nicht anerkannt.


2. Rechtliche Hinweise

2.1. Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geobasisdaten. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Geobasisdaten den Bestimmungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG). Jede Nutzung der Geobasisdaten durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise ist nur unter den in Nr. 2.5 genannten Lizenzbedingungen zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach § 29 BbgVermG mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

2.2. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung von Geofachdaten, die durch ihn im Auftrag Dritter vorgehalten werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Geofachdaten frei.

2.3. Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Brandenburgische Vermessungsgesetz (BbgVermG) schränkt das Grundrecht auf Datenschutz ein.

2.4. Daten des Liegenschaftskatasters dürfen weder vom Lizenznehmer noch von einem Dritten als amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster verwendet werden. Es ist ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass die betreffende Darstellung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters basiert, kein amtlicher Nachweis ist und dass der aktuelle amtliche Nachweis bei der zuständigen Stelle erhältlich ist.

2.5. Grundsätzlich ist jede Nutzung der vom  Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“ zulässig. Einzelheiten sowie davon abweichende Bestimmungen regelt die Nr. 6.


3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Nutzungserlaubnis oder Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.
Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertrag und diesen AGNB gelten die Bestimmungen des Vertrages.

3.2. Erhebt der Lizenzgeber für eine unbefristete Nutzung von Geobasisdaten ein jährliches Entgelt, verlängert sich der betreffende Vertrag jeweils um ein weiteres Nutzungsjahr, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor der periodischen Rechnungslegung vom Lizenznehmer gekündigt wird.


4. Besonderheiten für Verbraucher

4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4.2. Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: kundenservice@geobasis-bb.de

4.3. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.


5. Versand und Datenübermittlung

5.1. Der Versand analoger Geodaten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

5.2. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Geodaten auf den Besteller über.

5.3. Für Verpackung und Versand wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 6,50 Euro in Rechnung gestellt. Bei Versand von 1 bis 9 gefalzten Karten wird die Versandkostenpauschale auf 2,50 Euro ermäßigt und der Versand von mehr als 100 Exemplaren erfolgt kostenfrei. Die digitale Datenübertragung ist kostenfrei. Bei Lieferung ins Ausland und für kundenspezifische Sonderanfertigungen werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet; der Versand erfolgt erst nach Zustimmung des Bestellers.

5.4. Das Eigentum an den entgeltpflichtigen Geodaten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Potsdam.

5.5. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Die Geodaten sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.6. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel an den Originaldaten innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt dieser Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.

5.7. Der Lizenzgeber ist zu Teillieferungen berechtigt.


6. Nutzung von Geobasisdaten, Datenlizenz, Quellenvermerk

6.1. Die Nutzung von sowohl entgeltfrei wie auch entgeltpflichtig bereitgestellten Geobasisdaten ist vorbehaltlich abweichender Regelungen nach Nr. 6.3 für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung entgeltfrei unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0“ erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung den folgenden deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen:© GeoBasis-DE/LGB (Jahr), dl-de/by-2-0, Daten geändert (kursiv=optional)
Der Quellenvermerk muss nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn
- die Geobasisdaten im Folgeprodukt des Nutzers nur einen untergeordneten Anteil haben und
- dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.
Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geobasisdaten der LGB anzuzeigen.

6.2. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass

  1. alle in den Metadaten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden und
  2. Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk versehen werden oder, sofern vom Lizenzgeber verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird.

6.3. Von Nr. 6.1 abweichend wird geregelt:

  1. Für die Nutzung des entgeltpflichtigen Produktes DOP10 gelten die schriftlich zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zu vereinbarenden Nutzungsbedingungen.
  2. Eigentümerdaten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Nr. 2.3. Die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0“ gilt nicht für die Nutzung der personenbezogenen Daten. Voraussetzung für die Bereitstellung der Daten ist der Nachweis des berechtigten Interesses (Formulare unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/liegenschaftskataster/alkis/). Der Bezug der Daten berechtigt den Lizenznehmer ausschließlich zur internen Nutzung für den angegebenen Zweck. Die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung und Präsentation von personenbezogenen Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen.


7. Nutzung von Geofachdaten, Datenlizenz, Quellenvermerk

Die Nutzungen der nachfolgenden Geofachdaten ist für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung entgeltfrei unter der „Datenlizenz Deutschland –Namensnennung - Version 2.0“ erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung den folgenden deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen.

7.1. Für die Nutzung von Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Form von Bodenrichtwertdaten und –diensten sowie Grundstücksmarktberichten gilt folgender Quellenvermerk:

  1. Nutzung von Grundstücksmarktberichten:
    © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB <Jahr>, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.gutachterausschuss-bb.de
  2. Nutzung von Bodenrichtwerten:
    © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.gutachterausschuss-bb.de

7.2. Bei der Nutzung weiterer Geofachdaten Dritter (Nr. 2.2) sind die Quellenangaben der betreffenden Rechteinhaber zu beachten. Einzelheiten und Ansprechpartner sind den im Geoportal Brandenburg und im Geobroker recherchierbaren Metadaten zu entnehmen:

  1. Bei der Nutzung von Fachkarten aus gemeinsamer Herausgabe von Lizenzgeber und Dritten sind die Quellenangaben aller Herausgeber maßgebend.
  2. Bei der Nutzung von historischen Karten sind die Quellenangaben des Rechteinhabers maßgebend.

8. Überwachen und Cachen von webbasierten Diensten

8.1. Der Lizenznehmer darf die Dienste nicht mittels externer Monitoringsysteme überwachen. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss des Lizenznehmers von der Nutzung.

8.2. Soweit der Lizenznehmer entsprechende Dienste dauerhaft speichert, gelten folgende Bestimmungen: Das automatisierte, zyklische Cachen ist nur dann zulässig, wenn
- die Parameter vor dem Cachen mit dem Lizenzgeber vereinbart und
- das Caching rechtzeitig vor Beginn dem Lizenzgeber angezeigt worden ist.
Die Anzahl der Zugriffe/Anfragen auf die Dienste bzw. Server des Lizenzgebers ist je Zeitintervall begrenzt und auf eine IP zu beschränken.


9. Entgelte

9.1. Die Bereitstellung der standardisierten digitalen Geodaten ist entgeltfrei, soweit nicht durch besondere Rechtsvorschrift anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem entgegenstehen.

9.2. Für die Bereitstellung analoger Produkte, ausgewählter digitaler Produkte und  Portalanwendungen sowie für die Erbringung von Dienstleistungen besteht Entgeltpflicht.

9.3. Bei der Bereitstellung von Geobasisdaten für Behörden der Landesverwaltung Brandenburg gilt der Grundsatz der Erstattung des Wertes der abgegebenen Vermögensgegenstände und Aufwendungen gemäß Landeshaushaltordnung.

9.4. Für die Erstattung gemäß Nr. 9.3. erhebt der Lizenzgeber für die Bereitstellung der Geodaten inklusive Beratung ein pauschales Entgelt für die umfängliche Nutzung je Geschäftsbereich entsprechend den Regelungen des Vermessungsentgeltverzeichnisses.

9.5. Kostenbeträge werden mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb eines Monats nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.


10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Geodaten gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.

10.2. Für Schäden, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorgesehenen, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.3. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.


11. Verarbeitung von Kundendaten

Die Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten des Lizenznehmers sind der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers zu entnehmen, die unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/datenschutz zu finden ist.


12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2. Leistungsort ist Potsdam.

12.3. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten Potsdam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Lizenznehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen 14 Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren (körperliche Gegenstände) in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages oder eines Vertrages über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss  der Lizenznehmer den Lizenzgeber (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 104 B, 14473 Potsdam; +49 331 8844-123; kundenservice@geobasis-bb.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Lizenznehmer kann dabei das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Lizenznehmer kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite des Lizenzgebers (https://geobasis-bb.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Lizenznehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird der Lizenzgeber unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Lizenznehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und nicht für die Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Lizenzgeber bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten mit der ausdrücklichen Zustimmung des Lizenznehmers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt oder wenn der Lizenznehmer selbst vor Ablauf der Widerrufsfrist die Lieferung veranlasst (Download).

Folgen des Widerrufs

Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Lizenzgeber ihm im Widerrufsfall alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Lizenznehmer  eine andere Art der Lieferung als die vom Lizenzgeber angebotene, günstigste Standartlieferung wählt) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Lizenznehmers beim Lizenzgeber  eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Lizenzgeber dasselbe Zahlungsmittel, das der Lizenznehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Lizenznehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Lizenznehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Lizenzgeber kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten oder der Lizenznehmer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Lizenznehmer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Lizenzgeber über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an den Lizenzgeber  (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 104 B, 14473 Potsdam) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Lizenznehmer die Waren vor Fristablauf absendet. Er trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Lizenznehmer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hat der Lizenznehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Lizenzgeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem er den Lizenzgeber von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stand: 15.01.2020

Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten) der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg -Landesbetrieb-

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen - AGNB)


1. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung von Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten) des Lizenzgebers in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten, in Portalen) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer oder Besteller vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber grundsätzlich nicht anerkannt.


2. Rechtliche Hinweise

2.1. Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geobasisdaten. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Geobasisdaten den Bestimmungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG). Jede Nutzung der Geobasisdaten durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise ist nur unter den in Nr. 2.5 genannten Lizenzbedingungen zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach § 29 BbgVermG mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

2.2. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung von Geofachdaten, die durch ihn im Auftrag Dritter vorgehalten werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Geofachdaten frei.

2.3. Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Brandenburgische Vermessungsgesetz (BbgVermG) schränkt das Grundrecht auf Datenschutz ein.

2.4. Daten des Liegenschaftskatasters dürfen weder vom Lizenznehmer noch von einem Dritten als amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster verwendet werden. Es ist ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass die betreffende Darstellung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters basiert, kein amtlicher Nachweis ist und dass der aktuelle amtliche Nachweis bei der zuständigen Stelle erhältlich ist.

2.5. Grundsätzlich ist jede Nutzung der vom  Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“ zulässig. Einzelheiten sowie davon abweichende Bestimmungen regelt die Nr. 6.


3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Nutzungserlaubnis oder Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.
Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertrag und diesen AGNB gelten die Bestimmungen des Vertrages.

3.2. Erhebt der Lizenzgeber für eine unbefristete Nutzung von Geobasisdaten ein jährliches Entgelt, verlängert sich der betreffende Vertrag jeweils um ein weiteres Nutzungsjahr, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor der periodischen Rechnungslegung vom Lizenznehmer gekündigt wird.


4. Besonderheiten für Verbraucher

4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4.2. Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: kundenservice@geobasis-bb.de

4.3. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.


5. Versand und Datenübermittlung

5.1. Der Versand analoger Geodaten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

5.2. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Geodaten auf den Besteller über.

5.3. Für Verpackung und Versand wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 6,50 Euro in Rechnung gestellt. Bei Versand von 1 bis 9 gefalzten Karten wird die Versandkostenpauschale auf 2,50 Euro ermäßigt und der Versand von mehr als 100 Exemplaren erfolgt kostenfrei. Die digitale Datenübertragung ist kostenfrei. Bei Lieferung ins Ausland und für kundenspezifische Sonderanfertigungen werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet; der Versand erfolgt erst nach Zustimmung des Bestellers.

5.4. Das Eigentum an den entgeltpflichtigen Geodaten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Potsdam.

5.5. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Die Geodaten sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.6. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel an den Originaldaten innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt dieser Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.

5.7. Der Lizenzgeber ist zu Teillieferungen berechtigt.


6. Nutzung von Geobasisdaten, Datenlizenz, Quellenvermerk

6.1. Die Nutzung von sowohl entgeltfrei wie auch entgeltpflichtig bereitgestellten Geobasisdaten ist vorbehaltlich abweichender Regelungen nach Nr. 6.3 für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung entgeltfrei unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0“ erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung den folgenden deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen:© GeoBasis-DE/LGB (Jahr), dl-de/by-2-0, Daten geändert (kursiv=optional)
Der Quellenvermerk muss nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn
- die Geobasisdaten im Folgeprodukt des Nutzers nur einen untergeordneten Anteil haben und
- dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.
Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geobasisdaten der LGB anzuzeigen.

6.2. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass

  1. alle in den Metadaten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden und
  2. Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk versehen werden oder, sofern vom Lizenzgeber verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird.

6.3. Von Nr. 6.1 abweichend wird geregelt:

  1. Für die Nutzung des entgeltpflichtigen Produktes DOP10 gelten die schriftlich zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zu vereinbarenden Nutzungsbedingungen.
  2. Eigentümerdaten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Nr. 2.3. Die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0“ gilt nicht für die Nutzung der personenbezogenen Daten. Voraussetzung für die Bereitstellung der Daten ist der Nachweis des berechtigten Interesses (Formulare unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/liegenschaftskataster/alkis/). Der Bezug der Daten berechtigt den Lizenznehmer ausschließlich zur internen Nutzung für den angegebenen Zweck. Die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung und Präsentation von personenbezogenen Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen.


7. Nutzung von Geofachdaten, Datenlizenz, Quellenvermerk

Die Nutzungen der nachfolgenden Geofachdaten ist für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung entgeltfrei unter der „Datenlizenz Deutschland –Namensnennung - Version 2.0“ erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Daten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung den folgenden deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen.

7.1. Für die Nutzung von Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Form von Bodenrichtwertdaten und –diensten sowie Grundstücksmarktberichten gilt folgender Quellenvermerk:

  1. Nutzung von Grundstücksmarktberichten:
    © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB <Jahr>, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.gutachterausschuss-bb.de
  2. Nutzung von Bodenrichtwerten:
    © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.gutachterausschuss-bb.de

7.2. Bei der Nutzung weiterer Geofachdaten Dritter (Nr. 2.2) sind die Quellenangaben der betreffenden Rechteinhaber zu beachten. Einzelheiten und Ansprechpartner sind den im Geoportal Brandenburg und im Geobroker recherchierbaren Metadaten zu entnehmen:

  1. Bei der Nutzung von Fachkarten aus gemeinsamer Herausgabe von Lizenzgeber und Dritten sind die Quellenangaben aller Herausgeber maßgebend.
  2. Bei der Nutzung von historischen Karten sind die Quellenangaben des Rechteinhabers maßgebend.

8. Überwachen und Cachen von webbasierten Diensten

8.1. Der Lizenznehmer darf die Dienste nicht mittels externer Monitoringsysteme überwachen. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss des Lizenznehmers von der Nutzung.

8.2. Soweit der Lizenznehmer entsprechende Dienste dauerhaft speichert, gelten folgende Bestimmungen: Das automatisierte, zyklische Cachen ist nur dann zulässig, wenn
- die Parameter vor dem Cachen mit dem Lizenzgeber vereinbart und
- das Caching rechtzeitig vor Beginn dem Lizenzgeber angezeigt worden ist.
Die Anzahl der Zugriffe/Anfragen auf die Dienste bzw. Server des Lizenzgebers ist je Zeitintervall begrenzt und auf eine IP zu beschränken.


9. Entgelte

9.1. Die Bereitstellung der standardisierten digitalen Geodaten ist entgeltfrei, soweit nicht durch besondere Rechtsvorschrift anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem entgegenstehen.

9.2. Für die Bereitstellung analoger Produkte, ausgewählter digitaler Produkte und  Portalanwendungen sowie für die Erbringung von Dienstleistungen besteht Entgeltpflicht.

9.3. Bei der Bereitstellung von Geobasisdaten für Behörden der Landesverwaltung Brandenburg gilt der Grundsatz der Erstattung des Wertes der abgegebenen Vermögensgegenstände und Aufwendungen gemäß Landeshaushaltordnung.

9.4. Für die Erstattung gemäß Nr. 9.3. erhebt der Lizenzgeber für die Bereitstellung der Geodaten inklusive Beratung ein pauschales Entgelt für die umfängliche Nutzung je Geschäftsbereich entsprechend den Regelungen des Vermessungsentgeltverzeichnisses.

9.5. Kostenbeträge werden mit Zugang der Rechnung fällig. Soweit in der Rechnung keine andere Frist festgelegt ist, ist diese innerhalb eines Monats nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.


10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Geodaten gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.

10.2. Für Schäden, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorgesehenen, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.3. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.


11. Verarbeitung von Kundendaten

Die Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten des Lizenznehmers sind der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers zu entnehmen, die unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/datenschutz zu finden ist.


12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2. Leistungsort ist Potsdam.

12.3. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten Potsdam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Lizenznehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen 14 Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren (körperliche Gegenstände) in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages oder eines Vertrages über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss  der Lizenznehmer den Lizenzgeber (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 104 B, 14473 Potsdam; +49 331 8844-123; kundenservice@geobasis-bb.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Lizenznehmer kann dabei das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Lizenznehmer kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite des Lizenzgebers (https://geobasis-bb.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Lizenznehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird der Lizenzgeber unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Lizenznehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und nicht für die Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Lizenzgeber bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten mit der ausdrücklichen Zustimmung des Lizenznehmers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt oder wenn der Lizenznehmer selbst vor Ablauf der Widerrufsfrist die Lieferung veranlasst (Download).

Folgen des Widerrufs

Wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Lizenzgeber ihm im Widerrufsfall alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Lizenznehmer  eine andere Art der Lieferung als die vom Lizenzgeber angebotene, günstigste Standartlieferung wählt) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Lizenznehmers beim Lizenzgeber  eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Lizenzgeber dasselbe Zahlungsmittel, das der Lizenznehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Lizenznehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Lizenznehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Lizenzgeber kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten oder der Lizenznehmer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Lizenznehmer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Lizenzgeber über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an den Lizenzgeber  (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 104 B, 14473 Potsdam) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Lizenznehmer die Waren vor Fristablauf absendet. Er trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Lizenznehmer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hat der Lizenznehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Lizenzgeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem er den Lizenzgeber von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.