Um eine europaweit einheitliche Geodateninfrastruktur (GDI) zu schaffen hat die europäische Kommission im Jahr 2007 eine Gesetzesinitiative formuliert mit dem Titel Infrastructure for Spatial Information in the European Community – kurz INSPIRE. Die INSPIRE-Zentrale ist für die organisatorische und technische Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der LGB verantwortlich. Die Dienstleistungen richten sich nach den Vorgaben von INSPIRE und umfassen u.a. die fachliche und technische Vereinheitlichung von Geodaten sowie deren Bereitstellung über Web-Dienste. Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern.
Beispiel zur INSPIRE-Umsetzung
Ein Beispiel für INSPIRE betroffene Daten sind Postadressen, die mit einem Punkt (Adresse) verortet werden. Diese Adressdaten werden in jedem Mitgliedstaat der EU unterschiedlich vorgehalten:
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Sweden | Denmark | Spain | Czech Republic | Germany
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Mainstreet 6 1101 | Mainstreet 6 1 TV | Mainstreet 6 left 1 1 | Mainstreet 360/6 | Mainstreet 6
12345 Farsta | 2400 København NV | Cortijo del Marqués | Chodov | 67433 Kelkheim
| | 41037 Écija (Sevilla) | 149 00 Prague 41 |
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Mit dem Ziel der Vereinheitlichung dieser Adressinformationen stellt INSPIRE ein Datenmodell bereit, in das die Adressdaten der europäischen Mitgliedsstaaten überführt werden. Mithilfe des INSPIRE-Datenmodells werden die Struktur und die Inhalte von Adressdaten in der gesamten EU vereinheitlicht.
Der Vorteil? Grenzübergreifende, internationale Projekte werden auf Grundlage dieser einheitlichen Geodateninfrastruktur ermöglicht und vereinfacht. Bspw. könnte ein Lieferservice in der Grenzregion Brandenburg zu Polen auf eine identische Struktur von Adressdaten zugreifen, um ein einheitliches IT-Managementsystem aufzubauen.