Gehobener Dienst (gD)
Laufbahnausbildung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
Eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ermöglicht die Ausübung einer Tätigkeit in der Vermessungs- und Katasterverwaltung oder der Verwaltung für Landentwicklung des Landes Brandenburg. Gleichzeitig bieten sich den Absolventen eine Vielzahl von Möglichkeiten auch außerhalb der Verwaltung tätig zu werden, u. a. im Flächen- und Immobilienmanagement oder in einem ÖbVI-Büro.
Eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ermöglicht die Ausübung einer Tätigkeit in der Vermessungs- und Katasterverwaltung oder der Verwaltung für Landentwicklung des Landes Brandenburg. Gleichzeitig bieten sich den Absolventen eine Vielzahl von Möglichkeiten auch außerhalb der Verwaltung tätig zu werden, u. a. im Flächen- und Immobilienmanagement oder in einem ÖbVI-Büro.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung in verschiedenen Behörden im Land Brandenburg dauert 12 Monate und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung, durch die die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes erworben wird.
Die Ausbildung in verschiedenen Behörden im Land Brandenburg dauert 12 Monate und endet mit einer schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung, durch die die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes erworben wird.
Einstellungsvoraussetzungen
Die Bewerbenden:
- erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- nicht älter als 40 Jahre § 3 (3) LBG (Ausnahmeregelungennach § 4 LBG möglich)
- verfügen über einen Abschluss eines Studiums des Studiengangs Vermessungswesen mit einem Bachelortitel oder einem Diplom (FH)
Die Bewerbenden:
- erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- nicht älter als 40 Jahre § 3 (3) LBG (Ausnahmeregelungennach § 4 LBG möglich)
- verfügen über einen Abschluss eines Studiums des Studiengangs Vermessungswesen mit einem Bachelortitel oder einem Diplom (FH)
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Besoldung
Während der Ausbildungszeit werden Anwärterbezüge auf der Grundlage des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes gezahlt.
Während der Ausbildungszeit werden Anwärterbezüge auf der Grundlage des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes gezahlt.
Für den Einstellungsjahrgang 2023 wird ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % des Anwärtergrundbetrages während der Ausbildung gewährt.
Für den Einstellungsjahrgang 2023 wird ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % des Anwärtergrundbetrages während der Ausbildung gewährt.
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Bewerbung
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Ausbildungsplan
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weitere Informationen
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Kontakt
Bei weiteren Fragen zur Laufbahnausbildung
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