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INSPIRE-Zentrale

Startbild Logo INSPIRE
© Nelos / Fotolia
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Um eine europaweit einheitliche Geodateninfrastruktur (GDI) zu schaffen hat die europäische Kommission im Jahr 2007 eine Gesetzesinitiative formuliert mit dem Titel Infrastructure for Spatial Information in the European Community – kurz INSPIRE. Die INSPIRE-Zentrale ist für die organisatorische und technische Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der LGB verantwortlich. Die Dienstleistungen richten sich nach den Vorgaben von INSPIRE und umfassen u.a. die fachliche und technische Vereinheitlichung von Geodaten sowie deren Bereitstellung über Web-Dienste. Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern.

Beispiel zur INSPIRE-Umsetzung

Ein Beispiel für INSPIRE betroffene Daten sind Postadressen, die mit einem Punkt (Adresse) verortet werden. Diese Adressdaten werden in jedem Mitgliedstaat der EU unterschiedlich vorgehalten:

   _____________________________________________________________________________________________________

   Sweden            | Denmark            | Spain                  |  Czech Republic    | Germany
   ______________________________________________________________________________________________________


   Mainstreet 6 1101 | Mainstreet 6 1 TV  | Mainstreet 6 left 1 1  |  Mainstreet 360/6  | Mainstreet 6
   12345 Farsta      | 2400 København NV  | Cortijo del Marqués    |  Chodov            | 67433 Kelkheim
                     |                    | 41037 Écija (Sevilla)  |  149 00 Prague 41  |
   ______________________________________________________________________________________________________

Mit dem Ziel der Vereinheitlichung dieser Adressinformationen stellt INSPIRE ein Datenmodell bereit, in das die Adressdaten der europäischen Mitgliedsstaaten überführt werden. Mithilfe des INSPIRE-Datenmodells werden die Struktur und die Inhalte von Adressdaten in der gesamten EU vereinheitlicht.

Der Vorteil? Grenzübergreifende, internationale Projekte werden auf Grundlage dieser einheitlichen Geodateninfrastruktur ermöglicht und vereinfacht. Bspw. könnte ein Lieferservice in der Grenzregion Brandenburg zu Polen auf eine identische Struktur von Adressdaten zugreifen, um ein einheitliches IT-Managementsystem aufzubauen.

Um eine europaweit einheitliche Geodateninfrastruktur (GDI) zu schaffen hat die europäische Kommission im Jahr 2007 eine Gesetzesinitiative formuliert mit dem Titel Infrastructure for Spatial Information in the European Community – kurz INSPIRE. Die INSPIRE-Zentrale ist für die organisatorische und technische Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der LGB verantwortlich. Die Dienstleistungen richten sich nach den Vorgaben von INSPIRE und umfassen u.a. die fachliche und technische Vereinheitlichung von Geodaten sowie deren Bereitstellung über Web-Dienste. Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern.

Beispiel zur INSPIRE-Umsetzung

Ein Beispiel für INSPIRE betroffene Daten sind Postadressen, die mit einem Punkt (Adresse) verortet werden. Diese Adressdaten werden in jedem Mitgliedstaat der EU unterschiedlich vorgehalten:

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   Sweden            | Denmark            | Spain                  |  Czech Republic    | Germany
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   Mainstreet 6 1101 | Mainstreet 6 1 TV  | Mainstreet 6 left 1 1  |  Mainstreet 360/6  | Mainstreet 6
   12345 Farsta      | 2400 København NV  | Cortijo del Marqués    |  Chodov            | 67433 Kelkheim
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Mit dem Ziel der Vereinheitlichung dieser Adressinformationen stellt INSPIRE ein Datenmodell bereit, in das die Adressdaten der europäischen Mitgliedsstaaten überführt werden. Mithilfe des INSPIRE-Datenmodells werden die Struktur und die Inhalte von Adressdaten in der gesamten EU vereinheitlicht.

Der Vorteil? Grenzübergreifende, internationale Projekte werden auf Grundlage dieser einheitlichen Geodateninfrastruktur ermöglicht und vereinfacht. Bspw. könnte ein Lieferservice in der Grenzregion Brandenburg zu Polen auf eine identische Struktur von Adressdaten zugreifen, um ein einheitliches IT-Managementsystem aufzubauen.

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  • Rechtlicher Rahmen

    Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Geodateninfrastrukturgesetz (BbgGDIG) vom 13. April 2010. Demnach ist das Land Brandenburg verpflichtet eine Geodateninfrastruktur gemäß INSPIRE aufzubauen und zu pflegen. Der Minister des Innern koordiniert den Aufbau der INSPIRE-Infrastruktur für Brandenburg und setzt die Erfüllung des INSPIRE-Zeitplans durch. Die Richtlinie 2007/2/EG benennt in den Anhängen I, II und III insgesamt 34 Datenthemen, zu denen digitale Daten nach einheitlichen Spezifikationen der EU verfügbar gemacht werden müssen. Die INSPIRE-Zentrale setzt diese gesetzliche Vorgabe für geodatenhaltende Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen im Land Brandenburg um.

    Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Geodateninfrastrukturgesetz (BbgGDIG) vom 13. April 2010. Demnach ist das Land Brandenburg verpflichtet eine Geodateninfrastruktur gemäß INSPIRE aufzubauen und zu pflegen. Der Minister des Innern koordiniert den Aufbau der INSPIRE-Infrastruktur für Brandenburg und setzt die Erfüllung des INSPIRE-Zeitplans durch. Die Richtlinie 2007/2/EG benennt in den Anhängen I, II und III insgesamt 34 Datenthemen, zu denen digitale Daten nach einheitlichen Spezifikationen der EU verfügbar gemacht werden müssen. Die INSPIRE-Zentrale setzt diese gesetzliche Vorgabe für geodatenhaltende Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen im Land Brandenburg um.

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