Hauptmenü

Gemeindestraßen GEOMAERKER

Beim GEOMAERKER können Sie online Hinweise zu falschen Kartendarstellungen von gewidmeten Gemeindestraßen geben. Alle eingehenden Hinweise werden geprüft und bei Begründung bearbeitet.

Und so funktioniert es:

Öffnen Sie zunächst den BRANDENBURGVIEWER

1. Gemeindestraßen einblenden
Blenden Sie die Gemeindestraßen ein. (1)

öffnet Ansicht vom BRANDENBURGVIEWER und zeigt wie Gemeindestraßen eingeblendet werden können.
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  1.  Sachinformationen abfragen

Erhalten Sie hier Sachinformationen zu Gemeindegrenzen bzw. Gemeindenamen. Dazu klicken Sie nach Aktivierung des Layers an der Position in die Karte, zu der Sie Informationen erhalten möchten.  (1; 2)

öffnet Ansicht vom BRANDENBURGVIEWER und zeigt wie Gemeindestraßen eingeblendet werden können.
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  1.  Sachinformationen abfragen

Erhalten Sie hier Sachinformationen zu Gemeindegrenzen bzw. Gemeindenamen. Dazu klicken Sie nach Aktivierung des Layers an der Position in die Karte, zu der Sie Informationen erhalten möchten.  (1; 2)

öffnet Ansicht vom BRANDENBURGVIEWER udn zeigt wie Sachinformationen zu Gemeindegrenzen bzw. Gemeindenamen abgefragt werden können.
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  1. Änderungen melden

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich gewidmete Gemeindestraßen, also befestigte, ganzjährig durch KFZ befahrbare Verkehrswege, gemeldet werden können.

Folgende Verkehrswege und Anlagen können im ATKIS nicht als gewidmete Gemeindestraßen erfasst werden (3):

  • Straßen mit anderen Widmungen als „Gewidmete Gemeindestraße“
  • unbefestigte Wege
  • Geh- und Radwege
  • Plätze
  • geplante, noch nicht existierende gewidmete Gemeindestraßen
  • in der Realität nicht vorhandene, sondern lediglich als Rechtszustand bestehende gewidmete Gemeindestraßen
  • Begleitende Geh- und Radwege von anderweitig gewidmeten Straßen (bspw. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
  • Straßen außerhalb des Landes Brandenburg

öffnet Ansicht vom BRANDENBURGVIEWER udn zeigt wie Sachinformationen zu Gemeindegrenzen bzw. Gemeindenamen abgefragt werden können.
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  1. Änderungen melden

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich gewidmete Gemeindestraßen, also befestigte, ganzjährig durch KFZ befahrbare Verkehrswege, gemeldet werden können.

Folgende Verkehrswege und Anlagen können im ATKIS nicht als gewidmete Gemeindestraßen erfasst werden (3):

  • Straßen mit anderen Widmungen als „Gewidmete Gemeindestraße“
  • unbefestigte Wege
  • Geh- und Radwege
  • Plätze
  • geplante, noch nicht existierende gewidmete Gemeindestraßen
  • in der Realität nicht vorhandene, sondern lediglich als Rechtszustand bestehende gewidmete Gemeindestraßen
  • Begleitende Geh- und Radwege von anderweitig gewidmeten Straßen (bspw. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
  • Straßen außerhalb des Landes Brandenburg

öffnet Ansicht vom BRANDENBURGVIEWER und zeigt wie Änderungen zu gewidmeten Gemeindestraßen gemeldet werden können.
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  1. Straße markieren

Markieren Sie die zu meldende Straße. Bitte beachten Sie dabei jeden Verkehrsweg einzeln auszuweisen. Pauschale Meldungen zu Gebieten können nicht erfasst werden. Kennzeichen Sie dabei den Umring des Verkehrsweges so genau wie möglich. (4)

öffnet Ansicht vom BRANDENBURGVIEWER und zeigt wie Änderungen zu gewidmeten Gemeindestraßen gemeldet werden können.
© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  1. Straße markieren

Markieren Sie die zu meldende Straße. Bitte beachten Sie dabei jeden Verkehrsweg einzeln auszuweisen. Pauschale Meldungen zu Gebieten können nicht erfasst werden. Kennzeichen Sie dabei den Umring des Verkehrsweges so genau wie möglich. (4)

  1. Meldetext erfassen

Aus dem Meldetext muss klar und zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine „gewidmete Gemeindestraße“ handelt. Umgangssprachliche Bezeichnungen oder Fachausdrücke können nicht berücksichtigt werden. Die Übernahme der Meldung wird in diesem Fall abgelehnt. (5)

Im GEOMAERKER bitten wir Sie, aufgrund der rechtlichen Auswirkungen Ihren Namen, Institution, E-Mail und Telefonnummer anzugeben. So sind eine Einschätzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Meldenden und Rückfragen bei dem richtigen Ansprechpartner möglich.

Meldungen zur Widmung ohne diese Angaben werden nicht bearbeitet, da die LGB Änderungsmeldungen nur von den zuständigen Stellen bearbeitet! (6)

Stimmen Sie „Ich habe folgende Informationen und die Datenschutzerklärung der LGB gelesen und akzeptiere diese“ und „Speicherung Ihrer freiwilligen Formulardaten sowie die Zustimmung der Datenschutzerklärung der LGB in einem Cookie?“ zu und melden Sie die Änderung.

Wenn Sie einen Haken bei ”Speicherung Ihrer freiwilligen Formulardaten ...” setzen, werden Ihre Nutzerangaben für weitere Meldungen im GEOMAERKER in einem Cookie im Browser gespeichert. Bei jeder neuen Meldung werden diese automatisch angezeigt. (7)

  1. Meldetext erfassen

Aus dem Meldetext muss klar und zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine „gewidmete Gemeindestraße“ handelt. Umgangssprachliche Bezeichnungen oder Fachausdrücke können nicht berücksichtigt werden. Die Übernahme der Meldung wird in diesem Fall abgelehnt. (5)

Im GEOMAERKER bitten wir Sie, aufgrund der rechtlichen Auswirkungen Ihren Namen, Institution, E-Mail und Telefonnummer anzugeben. So sind eine Einschätzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Meldenden und Rückfragen bei dem richtigen Ansprechpartner möglich.

Meldungen zur Widmung ohne diese Angaben werden nicht bearbeitet, da die LGB Änderungsmeldungen nur von den zuständigen Stellen bearbeitet! (6)

Stimmen Sie „Ich habe folgende Informationen und die Datenschutzerklärung der LGB gelesen und akzeptiere diese“ und „Speicherung Ihrer freiwilligen Formulardaten sowie die Zustimmung der Datenschutzerklärung der LGB in einem Cookie?“ zu und melden Sie die Änderung.

Wenn Sie einen Haken bei ”Speicherung Ihrer freiwilligen Formulardaten ...” setzen, werden Ihre Nutzerangaben für weitere Meldungen im GEOMAERKER in einem Cookie im Browser gespeichert. Bei jeder neuen Meldung werden diese automatisch angezeigt. (7)