DAKAPO

Über das Digitale Auskunfts- und Katasterportal (DAKAPO) haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen oder sich amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erstellen zu lassen.

Einsicht in das Liegenschaftskataster
Sie können sich die Flurstückssituation, die Gebäude sowie die weiteren Inhalte des Liegenschaftskatasters in der Kartenanwendung BRANDENBURGVIEWER ansehen.
Die Anwendung ist kostenfrei und ohne Anmeldung nutzbar.
Sie können ein Flurstück direkt mittels seiner Bezeichnung aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder mittels der Adresse suchen.
Die Kartenebene Liegenschaftskataster können Sie im rechten Menübaum hinzuschalten, wenn Sie ausreichend in das Kartenbild gezoomt haben.

Einsicht in das Liegenschaftskataster
Sie können sich die Flurstückssituation, die Gebäude sowie die weiteren Inhalte des Liegenschaftskatasters in der Kartenanwendung BRANDENBURGVIEWER ansehen.
Die Anwendung ist kostenfrei und ohne Anmeldung nutzbar.
Sie können ein Flurstück direkt mittels seiner Bezeichnung aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder mittels der Adresse suchen.
Die Kartenebene Liegenschaftskataster können Sie im rechten Menübaum hinzuschalten, wenn Sie ausreichend in das Kartenbild gezoomt haben.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Zur Vorlage bei Ämtern, Notariaten, Gerichten oder Banken benötigen Sie häufig amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Dies können Flurkarten oder andere Katasterauszüge sein.
Diese Auszüge sind kostenpflichtig. Ihre online-Bestellung bedarf vorab der Anmeldung über das Nutzerkonto (BundID).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Zur Vorlage bei Ämtern, Notariaten, Gerichten oder Banken benötigen Sie häufig amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Dies können Flurkarten oder andere Katasterauszüge sein.
Diese Auszüge sind kostenpflichtig. Ihre online-Bestellung bedarf vorab der Anmeldung über das Nutzerkonto (BundID).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.