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Häufig gestellte Fragen

FAQ
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BundID - Welche Nachrichten sendet mir DAKAPO und wie kann ich diese einsehen?

DAKAPO sendet Ihnen folgende Mitteilungen in Ihr Postfach von BundID:

  • Bestellübersicht
  • Ergebnis der Prüfung des berechtigten Interesses, sofern die Prüfung erforderlich ist
  • PDF-Datei mit dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, sofern Sie PDF als Bereitstellungsform gewählt haben
  • Gebührenbescheid

Um diese Mitteilungen lesen zu können, melden Sie sich bei BundID https://id.bund.de/de an und gehen auf Ihr Postfach.

Über den Eingang neuer Nachrichten im Postfach bei BundID werden Sie an Ihre dort hinterlegte private E-Mail-Adresse informiert.

DAKAPO sendet Ihnen folgende Mitteilungen in Ihr Postfach von BundID:

  • Bestellübersicht
  • Ergebnis der Prüfung des berechtigten Interesses, sofern die Prüfung erforderlich ist
  • PDF-Datei mit dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, sofern Sie PDF als Bereitstellungsform gewählt haben
  • Gebührenbescheid

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Über den Eingang neuer Nachrichten im Postfach bei BundID werden Sie an Ihre dort hinterlegte private E-Mail-Adresse informiert.

Warum sehe ich nicht alle Nachrichten zu meinen Aufträgen im Postfach von BundID?

Haben Sie einen Auszug bestellt, welcher eine Anmeldung während der Bestellung mit hohem Vertrauensniveau erfordert, können Sie diesen und zugehörige Nachrichten in Ihrem BundID-Postfach nur öffnen, wenn Sie sich an Ihrem BundID-Konto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet haben.  Wechseln Sie ggf. den Anmeldeweg bei BundID.

Haben Sie einen Auszug bestellt, welcher eine Anmeldung während der Bestellung mit hohem Vertrauensniveau erfordert, können Sie diesen und zugehörige Nachrichten in Ihrem BundID-Postfach nur öffnen, wenn Sie sich an Ihrem BundID-Konto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet haben.  Wechseln Sie ggf. den Anmeldeweg bei BundID.

Warum muss ich mich zwei Mal anmelden?

Die Anmeldung auf der Seite https://id.bund.de führt Sie zu BundID und z.B. zu Ihrem Postfach dort.

Die Anmeldung auf der Seite https://dakapo.brandenburg.de leitet Sie automatisch zur Anmeldeseite von BundID weiter und nach erfolgreicher Anmeldung direkt an DAKAPO zurück.

Ein Zugriff auf Ihr Postfach bei BundID ist nicht möglich, während Sie bei DAKAPO angemeldet sind und auch andersherum.

Im dem Fall, wenn eine Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich ist, bekommen Sie nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht von BundID in Ihr privates E-Mail-Postfach, dass im Postfach von BundID eine Nachricht für Sie bereitliegt. Sie müssen sich zunächst mit Personalausweis für das hohe Vertrauensniveau bei BundID anmelden, um die Nachricht zu lesen. Die Nachricht enthält einen Link zu Ihrem bestehenden Auftrag in DAKAPO um Ihren Bestellprozess fortzusetzen. Durch Benutzen dieses Links öffnet sich der Anmeldeprozess bei DAKAPO und es ist erforderlich, dass Sie sich für die Nutzung von DAKAPO erneut mit dem Personalausweis anmelden. Gleichzeitig werden Sie automatisch im Hintergrund bei BundID angemeldet. Dieses Vorgehen ist seitens BundID vorgegeben.

Informieren Sie sich zu den Funktionalitäten von BundID und dessen Postfach bitte auch unter https://id.bund.de/de/faq

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Die Anmeldung auf der Seite https://dakapo.brandenburg.de leitet Sie automatisch zur Anmeldeseite von BundID weiter und nach erfolgreicher Anmeldung direkt an DAKAPO zurück.

Ein Zugriff auf Ihr Postfach bei BundID ist nicht möglich, während Sie bei DAKAPO angemeldet sind und auch andersherum.

Im dem Fall, wenn eine Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich ist, bekommen Sie nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht von BundID in Ihr privates E-Mail-Postfach, dass im Postfach von BundID eine Nachricht für Sie bereitliegt. Sie müssen sich zunächst mit Personalausweis für das hohe Vertrauensniveau bei BundID anmelden, um die Nachricht zu lesen. Die Nachricht enthält einen Link zu Ihrem bestehenden Auftrag in DAKAPO um Ihren Bestellprozess fortzusetzen. Durch Benutzen dieses Links öffnet sich der Anmeldeprozess bei DAKAPO und es ist erforderlich, dass Sie sich für die Nutzung von DAKAPO erneut mit dem Personalausweis anmelden. Gleichzeitig werden Sie automatisch im Hintergrund bei BundID angemeldet. Dieses Vorgehen ist seitens BundID vorgegeben.

Informieren Sie sich zu den Funktionalitäten von BundID und dessen Postfach bitte auch unter https://id.bund.de/de/faq

Allgemeine Bedienung - Warum reagiert der Button nicht auf den Mausklick?

Solange ein Button in grau dargestellt ist, werden noch Eingaben von Ihnen erwartet. Erst wenn die Eingaben erfolgt sind, sind die Button blau und reagieren. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.

Solange ein Button in grau dargestellt ist, werden noch Eingaben von Ihnen erwartet. Erst wenn die Eingaben erfolgt sind, sind die Button blau und reagieren. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.

Wie erhalte ich Papierausdrucke?

Sofern Sie Ausdrucke auf fälschungsgeschützten Papier bestellen, werden diese mit der Deutschen Post an Sie versendet. Der Versand erfolgt für Sie kostenfrei.

Sofern Sie Ausdrucke auf fälschungsgeschützten Papier bestellen, werden diese mit der Deutschen Post an Sie versendet. Der Versand erfolgt für Sie kostenfrei.

Wie kann ich mehrere Auszüge bestellen?

Wenn Sie mehrere verschiedene Auszüge benötigen, zum Beispiel für unterschiedliche Flurstücke oder unterschiedliche Arten von Auszügen, durchlaufen Sie den Bestellprozess bis zur Bestellübersicht und wählen dann den Button „weiteren Auszug hinzufügen“. Sie werden an den Beginn des Bestellprozesses geleitet und durchlaufen diesen mit Ihrer neuen Auswahl erneut.

Sie können pro Bestellung maximal zehn verschiedene Auszüge bestellen.

Von einem Auszug können Sie maximal zehn Ausfertigungen in Papier und zusätzlich eine PDF-Datei bestellen.

Wenn Sie mehrere verschiedene Auszüge benötigen, zum Beispiel für unterschiedliche Flurstücke oder unterschiedliche Arten von Auszügen, durchlaufen Sie den Bestellprozess bis zur Bestellübersicht und wählen dann den Button „weiteren Auszug hinzufügen“. Sie werden an den Beginn des Bestellprozesses geleitet und durchlaufen diesen mit Ihrer neuen Auswahl erneut.

Sie können pro Bestellung maximal zehn verschiedene Auszüge bestellen.

Von einem Auszug können Sie maximal zehn Ausfertigungen in Papier und zusätzlich eine PDF-Datei bestellen.

Gibt es für die Kartenauszüge eine Legende?

Die Legende können Sie hier herunterladen.

Die Legende können Sie hier herunterladen.

Sofern Sie Auszüge auf fälschungsgeschützem Papier bestellen, erhalten Sie die Legende zusammen mit dem Ausdruck zugesendet.

Sofern Sie Auszüge auf fälschungsgeschützem Papier bestellen, erhalten Sie die Legende zusammen mit dem Ausdruck zugesendet.

Bestellübersicht - Wie sehe ich neben der Art des Auszuges, den ich gewählt haben, weitere Informationen zu meiner Bestellung?

Zusätzliche Informationen über ihre ausgewählten Auszüge, welche über die Kurzzusammenfassung in der Bestellübersicht hinausgehen, können eingeblendet werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Das Klicken auf „Details anzeigen“ oben rechts neben dem Feld „weitere Auszüge hinzufügen“. Damit werden die Informationen zu allen Bestellungen ausgeklappt.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit für eine einzelne Bestellung diese Informationen auf- und einzuklappen. Dies geschieht indem auf den Pfeil links in der jeweiligen Zeile geklickt wird.

Zusätzliche Informationen über ihre ausgewählten Auszüge, welche über die Kurzzusammenfassung in der Bestellübersicht hinausgehen, können eingeblendet werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Das Klicken auf „Details anzeigen“ oben rechts neben dem Feld „weitere Auszüge hinzufügen“. Damit werden die Informationen zu allen Bestellungen ausgeklappt.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit für eine einzelne Bestellung diese Informationen auf- und einzuklappen. Dies geschieht indem auf den Pfeil links in der jeweiligen Zeile geklickt wird.

Was bedeutet berechtigtes Interesse?

Folgende Arten von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster enthalten Angaben zum Eigentum des Flurstücks:

  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung
  • Grundstücksnachweis
  • Bestandsnachweis

Bei den Angaben zum Eigentum handelt es sich um personenbezogene Daten, an deren Übermittlung gemäß des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbGDSG) besondere Voraussetzungen gebunden sind. Diese Daten erhalten nur die Personen, die darlegen können, dass ihrerseits ein nachvollziehbar begründetes (berechtigtes) Interesse zum Bezug dieser Daten besteht. Dieses besteht für Eigentümer des Flurstücks oder Erbbauberechtigte. Weitere Gründe können dargelegt werden und werden geprüft. Sie werden zur Eingabe Ihrer Begründung aufgefordert, bitte formulieren Sie Ihre Gründe (auch zum Eigentum oder Erbbaurecht) möglichst ausführlich um Nachfragen zu vermeiden.

Folgende Arten von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster enthalten Angaben zum Eigentum des Flurstücks:

  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung
  • Grundstücksnachweis
  • Bestandsnachweis

Bei den Angaben zum Eigentum handelt es sich um personenbezogene Daten, an deren Übermittlung gemäß des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbGDSG) besondere Voraussetzungen gebunden sind. Diese Daten erhalten nur die Personen, die darlegen können, dass ihrerseits ein nachvollziehbar begründetes (berechtigtes) Interesse zum Bezug dieser Daten besteht. Dieses besteht für Eigentümer des Flurstücks oder Erbbauberechtigte. Weitere Gründe können dargelegt werden und werden geprüft. Sie werden zur Eingabe Ihrer Begründung aufgefordert, bitte formulieren Sie Ihre Gründe (auch zum Eigentum oder Erbbaurecht) möglichst ausführlich um Nachfragen zu vermeiden.

Warum wird der digitale Bestellprozess für die Prüfung des berechtigten Interesses unterbrochen?

Die Prüfung des berechtigten Interesses ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die vom Antragsteller angegebene Begründung gewürdigt wird. Diese Prüfung wird durch die für das genannte Flurstück zuständige Katsterbehörde vorgenommen. An die Katasterbehörde wird das Flurstück, für welches Sie einen Auszug bestellen, Ihre eingegebene Begründung und Ihre Nutzerdaten übermittelt (siehe Datenschutzerklärung)

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen an Ihr Postfach bei BundID gesendet. Anschließend kehren Sie über den angegebenen Link in den Bestellprozess zurück.

Die Prüfung des berechtigten Interesses ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die vom Antragsteller angegebene Begründung gewürdigt wird. Diese Prüfung wird durch die für das genannte Flurstück zuständige Katsterbehörde vorgenommen. An die Katasterbehörde wird das Flurstück, für welches Sie einen Auszug bestellen, Ihre eingegebene Begründung und Ihre Nutzerdaten übermittelt (siehe Datenschutzerklärung)

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen an Ihr Postfach bei BundID gesendet. Anschließend kehren Sie über den angegebenen Link in den Bestellprozess zurück.

Ich habe meine Telefonnummer im Nutzerkonto (BundID) hinterlegt. Warum soll ich diese zusätzlich eingeben?

Auf Grund einer fehlenden Funktion auf Seiten des Nutzerkontos (BundID) wird die Telefonnummer aktuell nicht an DAKAPO übermittelt. Daher ist es zum Zwecke der schnelleren Kontaktaufnahme durch die Katasterbehörde zweckmäßig, Ihre Telefonnummer zusätzlich zur Begründung des berechtigten Interesses mit anzugeben.

Auf Grund einer fehlenden Funktion auf Seiten des Nutzerkontos (BundID) wird die Telefonnummer aktuell nicht an DAKAPO übermittelt. Daher ist es zum Zwecke der schnelleren Kontaktaufnahme durch die Katasterbehörde zweckmäßig, Ihre Telefonnummer zusätzlich zur Begründung des berechtigten Interesses mit anzugeben.

Muss ich die Bestellung bezahlen, wenn die Prüfung des berechtigten Interesses ergibt, dass dieses bei mir nicht vorhanden ist?

Ihre Bestellung ist bis zur Übermittlung des Ergebnisses der Prüfung verbindlich aber vorläufig. Das bedeutet, dass Sie die Bestellung verbindlich auslösen, aber die Verpflichtung die Bestellgebühren zu begleichen, erst mit der Übermittlung des Prüfergebnisses entsteht.

Sofern das berechtigte Interesse als vorhanden erkannt wurde, können Sie anschließend den Bestellprozess fortsetzten und Sie werden zum Bezahlvorgang weitergeleitet.

Für den Fall, dass das berechtigte Interesse als vorhanden erkannt wurde, Sie aber den Bestellvorgang nicht abschließen, wird 21 Tage nach Übermittlung der Nachricht in das Postfach des Nutzerkontos (BundID) Ihre Bestellung automatisch abgeschlossen. In diesem Fall wird die Zahlungsmethode „Überweisung“ gewählt. Die bestellten Auszüge werden Ihnen als PDF-Dokument in das Postfach des Nutzerkontos (BundID) zur Verfügung gestellt, bzw. der Druck und deren Versand gestartet. Der Gebührenbescheid wird Ihnen übermittelt und Sie werden darin zur Überweisung aufgefordert.

Sofern Ihnen kein berechtigtes Interesse zuerkannt wurde, wird Ihre Bestellung automatisch storniert.

Ihre Bestellung ist bis zur Übermittlung des Ergebnisses der Prüfung verbindlich aber vorläufig. Das bedeutet, dass Sie die Bestellung verbindlich auslösen, aber die Verpflichtung die Bestellgebühren zu begleichen, erst mit der Übermittlung des Prüfergebnisses entsteht.

Sofern das berechtigte Interesse als vorhanden erkannt wurde, können Sie anschließend den Bestellprozess fortsetzten und Sie werden zum Bezahlvorgang weitergeleitet.

Für den Fall, dass das berechtigte Interesse als vorhanden erkannt wurde, Sie aber den Bestellvorgang nicht abschließen, wird 21 Tage nach Übermittlung der Nachricht in das Postfach des Nutzerkontos (BundID) Ihre Bestellung automatisch abgeschlossen. In diesem Fall wird die Zahlungsmethode „Überweisung“ gewählt. Die bestellten Auszüge werden Ihnen als PDF-Dokument in das Postfach des Nutzerkontos (BundID) zur Verfügung gestellt, bzw. der Druck und deren Versand gestartet. Der Gebührenbescheid wird Ihnen übermittelt und Sie werden darin zur Überweisung aufgefordert.

Sofern Ihnen kein berechtigtes Interesse zuerkannt wurde, wird Ihre Bestellung automatisch storniert.

Auswahl des Flurstücks - Wieso kann ich in der Karte kein Flurstück auswählen?

Für eine Auswahl per Klick in die Karte müssen Sie zuerst den Reiter Karte aktivieren und dann die Schaltfläche mit dem Fadenkreuz oberhalb der Karte aktivieren. Danach können Sie in der Karte navigieren und durch Klick mit der Maus wird das Flurstück ausgewählt, in welches Sie geklickt haben. Das Flurstück wird danach rechts im Auswahlfenster angezeigt.

Für eine Auswahl per Klick in die Karte müssen Sie zuerst den Reiter Karte aktivieren und dann die Schaltfläche mit dem Fadenkreuz oberhalb der Karte aktivieren. Danach können Sie in der Karte navigieren und durch Klick mit der Maus wird das Flurstück ausgewählt, in welches Sie geklickt haben. Das Flurstück wird danach rechts im Auswahlfenster angezeigt.

Warum reagiert die Karte nicht auf den Mausklick?

Für eine Auswahl per Klick in die Karte müssen Sie zuerst den Reiter Karte aktivieren und dann die Schaltfläche mit dem Fadenkreuz oberhalb der Karte aktivieren. Danach können Sie in der Karte navigieren und durch Klick mit der Maus wird das Flurstück ausgewählt, in welches Sie geklickt haben. Das Flurstück wird danach rechts im Auswahlfenster angezeigt.

Für eine Auswahl per Klick in die Karte müssen Sie zuerst den Reiter Karte aktivieren und dann die Schaltfläche mit dem Fadenkreuz oberhalb der Karte aktivieren. Danach können Sie in der Karte navigieren und durch Klick mit der Maus wird das Flurstück ausgewählt, in welches Sie geklickt haben. Das Flurstück wird danach rechts im Auswahlfenster angezeigt.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Für die Bezahlung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.

Sie können die Zahlung direkt im Rahmen der Bestellung über einen Online-Zahlungsdienstleister abwickeln. Es stehen Ihnen zur Auswahl:

  • Kreditkarte
  • Paypal

Alternativ steht Ihnen die Überweisung im Anschluss an den Bestellvorgang zur Auswahl. Die erforderliche Bankverbindung entnehmen Sie dann bitte dem Gebührenbescheid, der Ihnen in Ihr Postfach von BundID bekannt gegeben wird.

Für die Bezahlung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.

Sie können die Zahlung direkt im Rahmen der Bestellung über einen Online-Zahlungsdienstleister abwickeln. Es stehen Ihnen zur Auswahl:

  • Kreditkarte
  • Paypal

Alternativ steht Ihnen die Überweisung im Anschluss an den Bestellvorgang zur Auswahl. Die erforderliche Bankverbindung entnehmen Sie dann bitte dem Gebührenbescheid, der Ihnen in Ihr Postfach von BundID bekannt gegeben wird.

Wie erfolgt die Preisberechnung?

Die Preise der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGeb).

Soweit die Amtshandlung (hier die Bereitstellung von Geobasisinformationen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems) der Umsatzsteuer unterliegt, werden die Gebühren nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben (§ 2 VermGebO).

Auszug aus der Gebührenordnung:

2

Bereitstellung von Geobasisinformationen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®)

 

2.1

ALKIS® - Präsentationsausgaben aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters

 

2.1.1

Liegenschaftskarte bis DIN A3 je Auszug

22,00

2.1.2

Liegenschaftskarte größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0 je Auszug

44,00

2.1.3

Flurstücksnachweis je Auszug

11,00

2.1.4

Flurstücks- und Eigentümernachweis je Auszug

11,00

2.1.5

Grundstücksnachweis je Auszug

11,00

2.1.6

Bestandsnachweis je Auszug

22,00

2.2

Mehrausfertigungen von ALKIS® - Präsentationsausgaben aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters

 

 

Bei gleichzeitiger Beantragung von Mehrausfertigungen von ALKIS® - Präsentationsausgaben aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters nach Tarifstelle 2.1 je Mehrausfertigung

25 Prozent der Gebühr nach Tst. 2.1

 

Beispiel Liegenschaftskarte, 1 Ausfertigung:

Für die erste Ausfertigung des Auszuges ist es unerheblich, ob Sie die Ausgabe als PDF-Dokument oder als Ausdruck auf fälschungsgeschützem Papier wählen.

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.1

22,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

4,18 €

Gesamtbetrag

 

26,18 €

 

Beispiel Liegenschaftskarte, 2 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 1 x Papierausdruck oder 2 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.1

22,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

4,18 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

26,18 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

5,50 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

1,05 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

6,55 €

Gesamtbetrag

 

32,73 €

 

Beispiel Liegenschaftskarte, 3 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 2 x Papierausdruck oder 3 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.1

22,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

4,18 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

26,18 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

5,50 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

1,05 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

6,55 €

3. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

5,50 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

1,05 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

6,55 €

Gesamtbetrag

 

39,28 €

 

Beispiel Flurstücksnachweis, 1 Ausfertigung:

Für die erste Ausfertigung des Auszuges ist es unerheblich, ob Sie die Ausgabe als PDF-Dokument oder als Ausdruck auf fälschungsgeschützem Papier wählen.

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.3

11,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

2,09 €

Gesamtbetrag

 

13,09 €

 

Beispiel Flurstücksnachweis, 2 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 1 x Papierausdruck oder 2 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.3

11,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

2,09 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

13,09 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

2,75 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

0,52 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

3,27 €

Gesamtbetrag

 

16,36 €

 

Beispiel Flurstücksnachweis, 3 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 2 x Papierausdruck oder 3 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.3

11,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

2,09 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

13,09 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

2,75 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

0,52 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

3,27 €

3. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

2,75 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

0,52 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

3,27 €

Gesamtbetrag

 

19,63 €

 

Die Preise der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGeb).

Soweit die Amtshandlung (hier die Bereitstellung von Geobasisinformationen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems) der Umsatzsteuer unterliegt, werden die Gebühren nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben (§ 2 VermGebO).

Auszug aus der Gebührenordnung:

2

Bereitstellung von Geobasisinformationen des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®)

 

2.1

ALKIS® - Präsentationsausgaben aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters

 

2.1.1

Liegenschaftskarte bis DIN A3 je Auszug

22,00

2.1.2

Liegenschaftskarte größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0 je Auszug

44,00

2.1.3

Flurstücksnachweis je Auszug

11,00

2.1.4

Flurstücks- und Eigentümernachweis je Auszug

11,00

2.1.5

Grundstücksnachweis je Auszug

11,00

2.1.6

Bestandsnachweis je Auszug

22,00

2.2

Mehrausfertigungen von ALKIS® - Präsentationsausgaben aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters

 

 

Bei gleichzeitiger Beantragung von Mehrausfertigungen von ALKIS® - Präsentationsausgaben aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters nach Tarifstelle 2.1 je Mehrausfertigung

25 Prozent der Gebühr nach Tst. 2.1

 

Beispiel Liegenschaftskarte, 1 Ausfertigung:

Für die erste Ausfertigung des Auszuges ist es unerheblich, ob Sie die Ausgabe als PDF-Dokument oder als Ausdruck auf fälschungsgeschützem Papier wählen.

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.1

22,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

4,18 €

Gesamtbetrag

 

26,18 €

 

Beispiel Liegenschaftskarte, 2 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 1 x Papierausdruck oder 2 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.1

22,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

4,18 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

26,18 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

5,50 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

1,05 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

6,55 €

Gesamtbetrag

 

32,73 €

 

Beispiel Liegenschaftskarte, 3 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 2 x Papierausdruck oder 3 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.1

22,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

4,18 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

26,18 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

5,50 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

1,05 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

6,55 €

3. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

5,50 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

1,05 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

6,55 €

Gesamtbetrag

 

39,28 €

 

Beispiel Flurstücksnachweis, 1 Ausfertigung:

Für die erste Ausfertigung des Auszuges ist es unerheblich, ob Sie die Ausgabe als PDF-Dokument oder als Ausdruck auf fälschungsgeschützem Papier wählen.

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.3

11,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

2,09 €

Gesamtbetrag

 

13,09 €

 

Beispiel Flurstücksnachweis, 2 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 1 x Papierausdruck oder 2 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.3

11,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

2,09 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

13,09 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

2,75 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

0,52 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

3,27 €

Gesamtbetrag

 

16,36 €

 

Beispiel Flurstücksnachweis, 3 Ausfertigungen des selben Nachweises

Mögliche Varianten wären 1 x PDF und 2 x Papierausdruck oder 3 x Papierausdruck

Gebühr gemäß VermGebO

Tarifstelle 2.1.3

11,00 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

2,09 €

Zwischensumme Tst. 2.1.1

 

13,09 €

2. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

2,75 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

0,52 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

3,27 €

3. Ausfertigung 25 %

Tarifstelle 2.2

2,75 €

Zzgl. Umsatzsteuer 19 %

§2

0,52 €

Zwischensumme Tst. 2.2

 

3,27 €

Gesamtbetrag

 

19,63 €