Hauptmenü

Zuständige Stelle nach §73 BBiG

Startbild Zuständige Stelle
© LGB
Startbild Zuständige Stelle
© LGB

Ansprechpartner in allen wichtigen Fragen der Berufsbildung

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden Einrichtungen, die mit wesentlichen Aufgaben der Berufsbildung beauftragt sind, als zuständige Stellen bezeichnet (vgl. §§ 71 ff. BBiG). Die LGB nimmt nach § 73 BBiG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im öffentlichen Dienst wahr. Den zuständigen Stellen weist das Berufsbildungsgesetz hierbei bestimmte Aufgaben zu, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • Überwachung der Berufsbildung sowie deren Förderung durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen
  • Feststellen und Überwachen der Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten sowie Ausbildungspersonal
  • Einrichten und führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse und sonstiger Verhältnisse
  • Bearbeitung von Anträgen auf Veränderung der Ausbildungszeit (Abkürzung, Verlängerung)
  • Organisation und Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen, einschließlich Zulassungen
  • Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie deren Geschäftsführung
  • Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken auf Landes- und Bundesebene
  • Erlass von Abschluss-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungsregelungen sowie Entschädigungsregelungen

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden Einrichtungen, die mit wesentlichen Aufgaben der Berufsbildung beauftragt sind, als zuständige Stellen bezeichnet (vgl. §§ 71 ff. BBiG). Die LGB nimmt nach § 73 BBiG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im öffentlichen Dienst wahr. Den zuständigen Stellen weist das Berufsbildungsgesetz hierbei bestimmte Aufgaben zu, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • Überwachung der Berufsbildung sowie deren Förderung durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen
  • Feststellen und Überwachen der Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten sowie Ausbildungspersonal
  • Einrichten und führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse und sonstiger Verhältnisse
  • Bearbeitung von Anträgen auf Veränderung der Ausbildungszeit (Abkürzung, Verlängerung)
  • Organisation und Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen, einschließlich Zulassungen
  • Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie deren Geschäftsführung
  • Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken auf Landes- und Bundesebene
  • Erlass von Abschluss-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungsregelungen sowie Entschädigungsregelungen

Rechtsgrundlagen

Prüfungstermine

Mitteilungen

Formulare

Aufgabensammlung - Abschlussprüfung Vermessungstechniker/-in

Aufgabensammlung - Abschlussprüfung Geomatiker/-in

Zwischenprüfung Vermessungstechniker/-in und Geomatiker/-in