Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI)
Nach dem ÖbVI-Gesetz unterstehen die ÖbVI im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten der Aufsicht des Landesbetriebs LGB. Daraus folgt auch, dass die LGB über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der ÖbVI entscheidet (z. B. bei Kostenfestsetzungen oder bei der Abmarkung von Grenzpunkten). Generelles Ziel der Aufsichtstätigkeit ist es, die recht- und zweckmäßige Berufsausübung der ÖbVI zu gewährleisten.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines ÖbVI im Land Brandenburg allgemeine Hinweise, Fragen oder Beschwerden zu einem konkreten Einzelfall haben, wenden Sie sich bitte an die Aufsicht über die ÖbVI.
Nach dem ÖbVI-Gesetz unterstehen die ÖbVI im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten der Aufsicht des Landesbetriebs LGB. Daraus folgt auch, dass die LGB über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der ÖbVI entscheidet (z. B. bei Kostenfestsetzungen oder bei der Abmarkung von Grenzpunkten). Generelles Ziel der Aufsichtstätigkeit ist es, die recht- und zweckmäßige Berufsausübung der ÖbVI zu gewährleisten.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines ÖbVI im Land Brandenburg allgemeine Hinweise, Fragen oder Beschwerden zu einem konkreten Einzelfall haben, wenden Sie sich bitte an die Aufsicht über die ÖbVI.
ÖbVI
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) üben einen freien Beruf aus und nehmen als Organe des öffentlichen Vermessungswesens hoheitliche Aufgaben wahr. Auf Grundlage des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes und im Rahmen des Brandenburgischen ÖbVI-Gesetzes führen ÖbVI u. a. folgende Tätigkeiten aus:
- Vermessungen von Grenzen an Flurstücken,
- Einmessung von Gebäuden für den Nachweis im Liegenschaftskataster
- Erstellung von amtlichen Lageplänen
- öffentliche Beglaubigung von Vereinigungsanträgen
- Bereitstellung von Geobasisinformationen der Liegenschaften in analoger Form (Katasterauszüge)
Darüber hinaus können die ÖbVI auch in anderen Bereichen des Vermessungswesens, wie der ingenieurtechnischen Vermessung von Hoch- und Tiefbauten, der ländlichen Neuordnung (Flurbereinigung) oder als Sachverständige tätig werden.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) üben einen freien Beruf aus und nehmen als Organe des öffentlichen Vermessungswesens hoheitliche Aufgaben wahr. Auf Grundlage des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes und im Rahmen des Brandenburgischen ÖbVI-Gesetzes führen ÖbVI u. a. folgende Tätigkeiten aus:
- Vermessungen von Grenzen an Flurstücken,
- Einmessung von Gebäuden für den Nachweis im Liegenschaftskataster
- Erstellung von amtlichen Lageplänen
- öffentliche Beglaubigung von Vereinigungsanträgen
- Bereitstellung von Geobasisinformationen der Liegenschaften in analoger Form (Katasterauszüge)
Darüber hinaus können die ÖbVI auch in anderen Bereichen des Vermessungswesens, wie der ingenieurtechnischen Vermessung von Hoch- und Tiefbauten, der ländlichen Neuordnung (Flurbereinigung) oder als Sachverständige tätig werden.