Hauptmenü


EKIS WebGIS – Instrument beim Vollzug der Eingriffsregelung

Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt (LfU) das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Dadurch werden die selbsteintragenden Genehmigungsbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung unterstützt. Doppelnutzungen können so vermieden und Durchführungs- und Funktionskontrollen ermöglicht werden.

Das "Alte" EKIS, das von 2000 bis 2008 betrieben wurde konnte in einem Prozess der Aktualisierung und Modernisierung, der 2016 startete überarbeitet werden. Dies führte zur aktuellen EKIS WebGIS Anwendung die im Juli 2019 in den produktiven Betrieb überführt wurde. Dies brachte mehrere Vorteile mit sich. Der Zugang zum EKIS WebGIS ist den Genehmigungsbehörden durch eine passwortgeschützte Gruppensteuerung möglich.

Die LGB als technischer Dienstleister des LfU ist dabei vom Projektstart an Partner des LfU, hat das System technisch aufgebaut und den fachlichen Anforderungen entsprechend konfiguriert.

Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt (LfU) das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Dadurch werden die selbsteintragenden Genehmigungsbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung unterstützt. Doppelnutzungen können so vermieden und Durchführungs- und Funktionskontrollen ermöglicht werden.

Das "Alte" EKIS, das von 2000 bis 2008 betrieben wurde konnte in einem Prozess der Aktualisierung und Modernisierung, der 2016 startete überarbeitet werden. Dies führte zur aktuellen EKIS WebGIS Anwendung die im Juli 2019 in den produktiven Betrieb überführt wurde. Dies brachte mehrere Vorteile mit sich. Der Zugang zum EKIS WebGIS ist den Genehmigungsbehörden durch eine passwortgeschützte Gruppensteuerung möglich.

Die LGB als technischer Dienstleister des LfU ist dabei vom Projektstart an Partner des LfU, hat das System technisch aufgebaut und den fachlichen Anforderungen entsprechend konfiguriert.

Ausschnitt EKIS WebGIS mit Erfassungsmaske Eingriff © LGB 2022
Ausschnitt EKIS WebGIS mit Erfassungsmaske Eingriff © LGB 2022

Das System unterstützt die Nutzer dabei durch die Integration von Geobasisdaten, Fachdaten, Editier- und Zeichenfunktionen, Suchen, Geoverarbeitung bis hin zu Funktionen zur Qualitätssicherung.

Das System unterstützt die Nutzer dabei durch die Integration von Geobasisdaten, Fachdaten, Editier- und Zeichenfunktionen, Suchen, Geoverarbeitung bis hin zu Funktionen zur Qualitätssicherung.

Ausschnitt EKIS WebGIS mit Zeichenfunktion und Abfragen © LGB 2022
Ausschnitt EKIS WebGIS mit Zeichenfunktion und Abfragen © LGB 2022

Vorteile für die Nutzer
Die selbstständig eintragenden Genehmigungsbehörden benötigen lediglich einen aktuellen Browser mit Internetzugang, um das EKIS WebGIS mit größtmöglicher Funktionalität eines Geoinformationssystems (GIS) nutzen zu können. Eine eigene Datenhaltung, Datensicherung sowie kostenintensive Software sind nicht notwendig. Die Nutzung durch die Genehmigungsbehörden ist für diese kostenfrei.
Durch die zentrale Datenhaltung des EKIS WebGIS ist die hohe Verfügbarkeit des Systems und der Schutz der Daten gewährleistet.

Große Resonanz– viele machen schon mit
Das EKIS WebGIS ist zugangsgeschützt in ein umfangreiches Usermanagement mit derzeit 95 Genehmigungsbehörden und 154 registrierten Nutzern eingebettet.
Im Jahr 2019 hat das LfU mit Unterstützung der LGB mehr als 100 Nutzer im Umgang mit dem EKIS WebGIS geschult. Durch die im EKIS WebGIS verfügbaren Schulungsvideos und das Handbuch sind Selbstschulungen der Nutzer ebenfalls möglich.

EKIS WMS und EKIS WFS
Genehmigungsbehörden mit eigenen Systemen sowie andere interessierte Institutionen können über den öffentlich zugänglichen EKIS-WMS-Dienst und EKIS-WFS-Dienst den landesweiten Datenbestand aus dem EKIS WebGIS in kompatible Systeme einbinden.

Was sind die nächsten Schritte?
Die vorhandenen Alt-Daten von Genehmigungsbehörden werden mit Unterstützung der LGB in das EKIS WebGIS importiert. Die ersten Importe sind dazu bereits erfolgreich umgesetzt worden.
Künftig sollen Schnittstellen aus dem EKIS WebGIS zu anderen Systemen realisiert werden.


Fachinhaltliche Fragen beantwortet gerne Herr Koch vom LfU, technische Fragen unser Kundenservice.

Vorteile für die Nutzer
Die selbstständig eintragenden Genehmigungsbehörden benötigen lediglich einen aktuellen Browser mit Internetzugang, um das EKIS WebGIS mit größtmöglicher Funktionalität eines Geoinformationssystems (GIS) nutzen zu können. Eine eigene Datenhaltung, Datensicherung sowie kostenintensive Software sind nicht notwendig. Die Nutzung durch die Genehmigungsbehörden ist für diese kostenfrei.
Durch die zentrale Datenhaltung des EKIS WebGIS ist die hohe Verfügbarkeit des Systems und der Schutz der Daten gewährleistet.

Große Resonanz– viele machen schon mit
Das EKIS WebGIS ist zugangsgeschützt in ein umfangreiches Usermanagement mit derzeit 95 Genehmigungsbehörden und 154 registrierten Nutzern eingebettet.
Im Jahr 2019 hat das LfU mit Unterstützung der LGB mehr als 100 Nutzer im Umgang mit dem EKIS WebGIS geschult. Durch die im EKIS WebGIS verfügbaren Schulungsvideos und das Handbuch sind Selbstschulungen der Nutzer ebenfalls möglich.

EKIS WMS und EKIS WFS
Genehmigungsbehörden mit eigenen Systemen sowie andere interessierte Institutionen können über den öffentlich zugänglichen EKIS-WMS-Dienst und EKIS-WFS-Dienst den landesweiten Datenbestand aus dem EKIS WebGIS in kompatible Systeme einbinden.

Was sind die nächsten Schritte?
Die vorhandenen Alt-Daten von Genehmigungsbehörden werden mit Unterstützung der LGB in das EKIS WebGIS importiert. Die ersten Importe sind dazu bereits erfolgreich umgesetzt worden.
Künftig sollen Schnittstellen aus dem EKIS WebGIS zu anderen Systemen realisiert werden.


Fachinhaltliche Fragen beantwortet gerne Herr Koch vom LfU, technische Fragen unser Kundenservice.