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Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Die Landesoberbehörde LELF ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg nachgeordnet.

Flurneuordnung

  • Als obere Flurbereinigungsbehörde unterstützt das LELF die nachhaltige, integrierte Entwicklung der ländlichen Räume durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Agrarstruktur.
  • Zugleich bietet sie den Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern Unterstützung bei der Realisierung von Landentwicklungs- und Infrastrukturvorhaben.

Landwirtschaft
Als obere Landesbehörde ist das LELF einerseits maßgeblich für den Vollzug von Landwirtschafts- und Pflanzenschutzrecht zuständig. Dazu gehören die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben. Andererseits erarbeiten die Fachabteilungen des LELF wissenschaftlich-technische Grundlagen und Entscheidungshilfen für das Ministerium.

Ländliche Entwicklung

  • Das LELF unterstützt als Bewilligungsbehörde mit Zuwendungen die Entwicklung der ländlichen Räume Brandenburgs als Wirtschafts-, Natur- und Sozialraum durch Förderung regionaler Aktivitäten, der Infrastruktur und von Einkommensmöglichkeiten.
  • Damit trägt es wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen, ortsbildprägende ländliche Gebäude zu erhalten und die ländliche Regionalentwicklung zu fördern.

INSPIRE-Betroffenheit
Aus der Zuständigkeit für die Themenbereiche Landwirtschaft und Bodenordnung ergeben sich naturgemäß zahlreiche Betroffenheiten hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie. Die besondere inhaltliche Vielfalt der identifizierten Datensätze aus den unterschiedlichen Bereichen basiert auf der entsprechenden Breite des Aufgabenfeldes des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der INSPIRE-Zentrale der LGB zahlreiche Dienste für das LELF veröffentlicht.

Die Landesoberbehörde LELF ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg nachgeordnet.

Flurneuordnung

  • Als obere Flurbereinigungsbehörde unterstützt das LELF die nachhaltige, integrierte Entwicklung der ländlichen Räume durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Agrarstruktur.
  • Zugleich bietet sie den Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern Unterstützung bei der Realisierung von Landentwicklungs- und Infrastrukturvorhaben.

Landwirtschaft
Als obere Landesbehörde ist das LELF einerseits maßgeblich für den Vollzug von Landwirtschafts- und Pflanzenschutzrecht zuständig. Dazu gehören die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben. Andererseits erarbeiten die Fachabteilungen des LELF wissenschaftlich-technische Grundlagen und Entscheidungshilfen für das Ministerium.

Ländliche Entwicklung

  • Das LELF unterstützt als Bewilligungsbehörde mit Zuwendungen die Entwicklung der ländlichen Räume Brandenburgs als Wirtschafts-, Natur- und Sozialraum durch Förderung regionaler Aktivitäten, der Infrastruktur und von Einkommensmöglichkeiten.
  • Damit trägt es wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen, ortsbildprägende ländliche Gebäude zu erhalten und die ländliche Regionalentwicklung zu fördern.

INSPIRE-Betroffenheit
Aus der Zuständigkeit für die Themenbereiche Landwirtschaft und Bodenordnung ergeben sich naturgemäß zahlreiche Betroffenheiten hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie. Die besondere inhaltliche Vielfalt der identifizierten Datensätze aus den unterschiedlichen Bereichen basiert auf der entsprechenden Breite des Aufgabenfeldes des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der INSPIRE-Zentrale der LGB zahlreiche Dienste für das LELF veröffentlicht.