Landesamt für Umwelt (LfU)
Die Landesoberbehörde LfU ist dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) nachgeordnet. Es ist nach der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen.
Als Fachbehörde erfasst und bewertet das Landesamt für Umwelt umfangreiche Umweltdaten und betreibt hierfür eine Vielzahl an Messsystemen. Bürgerinnen und Bürger werden ebenso wie verschiedene Ämter und Einrichtungen des Landes über den Umweltzustand und die Natur informiert.
Umwelt
- Als obere Landesbehörde ist das LfU einerseits maßgeblich für den Vollzug von Umweltrecht zuständig. Dazu gehören die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben sowie die Umweltbeobachtung in den Bereichen Wasser, technischer Umwelt- sowie Naturschutz.
- Andererseits erarbeiten die Fachabteilungen des LfU wissenschaftlich-technische Grundlagen und Entscheidungshilfen für das Ministerium.
- Die Abteilung „Großschutzgebiete und Regionalentwicklung“ ist für eine nachhaltige Landnutzung, die Regionalentwicklung und den Naturtourismus in den Nationalen Naturlandschaften verantwortlich und verwaltet drei Biosphärenreservate, elf Naturparke und den Nationalpark Unteres Odertal des Landes Brandenburg.
INSPIRE-Betroffenheit
Aus der Zuständigkeit für den Themenbereich Umwelt ergeben sich naturgemäß zahlreiche Betroffenheiten hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie. Die besondere inhaltliche Vielfalt der identifizierten Datensätze aus den unterschiedlichen Bereichen des Umweltschutzes basiert auf der entsprechenden Breite des Aufgabenfeldes des LfU.
Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der INSPIRE-Zentrale der LGB zahlreiche Dienste für die Politikfelder Abfall, Immissionsschutz / Klima, Natur und Boden veröffentlicht. Teilweise werden Umweltthemen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder Bundesbehörden behandelt.
Die Landesoberbehörde LfU ist dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) nachgeordnet. Es ist nach der Bildung der Brandenburgischen Landesregierung am 11. Dezember 2024 aus der Wahl zur 8. Legislaturperiode hervorgegangen.
Als Fachbehörde erfasst und bewertet das Landesamt für Umwelt umfangreiche Umweltdaten und betreibt hierfür eine Vielzahl an Messsystemen. Bürgerinnen und Bürger werden ebenso wie verschiedene Ämter und Einrichtungen des Landes über den Umweltzustand und die Natur informiert.
Umwelt
- Als obere Landesbehörde ist das LfU einerseits maßgeblich für den Vollzug von Umweltrecht zuständig. Dazu gehören die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben sowie die Umweltbeobachtung in den Bereichen Wasser, technischer Umwelt- sowie Naturschutz.
- Andererseits erarbeiten die Fachabteilungen des LfU wissenschaftlich-technische Grundlagen und Entscheidungshilfen für das Ministerium.
- Die Abteilung „Großschutzgebiete und Regionalentwicklung“ ist für eine nachhaltige Landnutzung, die Regionalentwicklung und den Naturtourismus in den Nationalen Naturlandschaften verantwortlich und verwaltet drei Biosphärenreservate, elf Naturparke und den Nationalpark Unteres Odertal des Landes Brandenburg.
INSPIRE-Betroffenheit
Aus der Zuständigkeit für den Themenbereich Umwelt ergeben sich naturgemäß zahlreiche Betroffenheiten hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie. Die besondere inhaltliche Vielfalt der identifizierten Datensätze aus den unterschiedlichen Bereichen des Umweltschutzes basiert auf der entsprechenden Breite des Aufgabenfeldes des LfU.
Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der INSPIRE-Zentrale der LGB zahlreiche Dienste für die Politikfelder Abfall, Immissionsschutz / Klima, Natur und Boden veröffentlicht. Teilweise werden Umweltthemen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder Bundesbehörden behandelt.