Landesamt für Umwelt (LfU)
Die Landesoberbehörde LfU ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg nachgeordnet. Die Themen Gesundheit und Verbraucherschutz wurden im Zuge der Ressortneuordnung mit der Änderung des Landesorganisationsgesetzes am 25.01.2016 herausgelöst.
Das Landesamt erfüllt Vollzugsaufgaben und gibt als wissenschaftlich-technische Fachbehörde Handlungsempfehlungen für die Politik.
Umwelt
- Als obere Landesbehörde ist das LfU einerseits maßgeblich für den Vollzug von Umweltrecht zuständig. Dazu gehören die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben sowie die Umweltbeobachtung in den Bereichen Wasser, technischer Umwelt- sowie Naturschutz.
- Andererseits erarbeiten die Fachabteilungen des LfU wissenschaftlich-technische Grundlagen und Entscheidungshilfen für das Ministerium.
- Die Abteilung „Großschutzgebiete und Regionalentwicklung“ ist für eine nachhaltige Landnutzung, die Regionalentwicklung und den Naturtourismus in den Nationalen Naturlandschaften verantwortlich und verwaltet drei Biosphärenreservate, elf Naturparke und den Nationalpark Unteres Odertal des Landes Brandenburg.
INSPIRE-Betroffenheit
Aus der Zuständigkeit für den Themenbereich Umwelt ergeben sich naturgemäß zahlreiche Betroffenheiten hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie. Die besondere inhaltliche Vielfalt der identifizierten Datensätze aus den unterschiedlichen Bereichen des Umweltschutzes basiert auf der entsprechenden Breite des Aufgabenfeldes des LfU.
Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der INSPIRE-Zentrale der LGB zahlreiche Dienste für die Politikfelder Abfall, Immissionsschutz / Klima, Natur und Boden veröffentlicht. Teilweise werden Umweltthemen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder Bundesbehörden behandelt.
Die Landesoberbehörde LfU ist dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg nachgeordnet. Die Themen Gesundheit und Verbraucherschutz wurden im Zuge der Ressortneuordnung mit der Änderung des Landesorganisationsgesetzes am 25.01.2016 herausgelöst.
Das Landesamt erfüllt Vollzugsaufgaben und gibt als wissenschaftlich-technische Fachbehörde Handlungsempfehlungen für die Politik.
Umwelt
- Als obere Landesbehörde ist das LfU einerseits maßgeblich für den Vollzug von Umweltrecht zuständig. Dazu gehören die Durchführung von Genehmigungsverfahren und die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben sowie die Umweltbeobachtung in den Bereichen Wasser, technischer Umwelt- sowie Naturschutz.
- Andererseits erarbeiten die Fachabteilungen des LfU wissenschaftlich-technische Grundlagen und Entscheidungshilfen für das Ministerium.
- Die Abteilung „Großschutzgebiete und Regionalentwicklung“ ist für eine nachhaltige Landnutzung, die Regionalentwicklung und den Naturtourismus in den Nationalen Naturlandschaften verantwortlich und verwaltet drei Biosphärenreservate, elf Naturparke und den Nationalpark Unteres Odertal des Landes Brandenburg.
INSPIRE-Betroffenheit
Aus der Zuständigkeit für den Themenbereich Umwelt ergeben sich naturgemäß zahlreiche Betroffenheiten hinsichtlich der INSPIRE-Richtlinie. Die besondere inhaltliche Vielfalt der identifizierten Datensätze aus den unterschiedlichen Bereichen des Umweltschutzes basiert auf der entsprechenden Breite des Aufgabenfeldes des LfU.
Schrittweise werden in Zusammenarbeit mit der INSPIRE-Zentrale der LGB zahlreiche Dienste für die Politikfelder Abfall, Immissionsschutz / Klima, Natur und Boden veröffentlicht. Teilweise werden Umweltthemen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder Bundesbehörden behandelt.