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Brand- und Katastrophenschutz (LSTE)

Die Aufgaben nach dem Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) werden von den kommunalen Aufgabenträgern als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörden wahrgenommen. Das Land ist Träger der zentralen Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes. Das für Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales ist oberste Sonderaufsichtsbehörde und nimmt Aufgaben als oberste Katastrophenschutzbehörde wahr.

Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums des Innern und für Kommunales ist aufgrund ihrer strukturellen Gliederung ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Gefahrenabwehrsystems des Landes Brandenburg.

INSPIRE-Betroffenheit des Brand- und Katastrophenschutzes

Die INSPIRE-relevanten Datensätze des Brand- und Katastrophenschutzes fallen in das Thema „Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste“ aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Richtlinie benennt hier Einrichtungen des Katastrophenschutzes explizit. Auf Ebene der GDI-Deutschland wurden neben Standorten der Feuerwehr genannt.

Die Datensätze des Brand- und Katastrophenschutzes „Feuerwehren“, „Regionalleitstellen“, „Katastrophenschutzvorhaltungen“ und „Aufgabenträger gemäß BbgBKG“ sind in je einem INSPIRE-konformen Darstellungs- und Downloaddienst zusammengefasst und werden über diese bereitgestellt. Die Dienste wurden durch die INSPIRE-Zentrale im Land Brandenburg technisch umgesetzt und werden von dort aus betrieben.

Die Aufgaben nach dem Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) werden von den kommunalen Aufgabenträgern als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörden wahrgenommen. Das Land ist Träger der zentralen Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes. Das für Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales ist oberste Sonderaufsichtsbehörde und nimmt Aufgaben als oberste Katastrophenschutzbehörde wahr.

Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums des Innern und für Kommunales ist aufgrund ihrer strukturellen Gliederung ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Gefahrenabwehrsystems des Landes Brandenburg.

INSPIRE-Betroffenheit des Brand- und Katastrophenschutzes

Die INSPIRE-relevanten Datensätze des Brand- und Katastrophenschutzes fallen in das Thema „Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste“ aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Richtlinie benennt hier Einrichtungen des Katastrophenschutzes explizit. Auf Ebene der GDI-Deutschland wurden neben Standorten der Feuerwehr genannt.

Die Datensätze des Brand- und Katastrophenschutzes „Feuerwehren“, „Regionalleitstellen“, „Katastrophenschutzvorhaltungen“ und „Aufgabenträger gemäß BbgBKG“ sind in je einem INSPIRE-konformen Darstellungs- und Downloaddienst zusammengefasst und werden über diese bereitgestellt. Die Dienste wurden durch die INSPIRE-Zentrale im Land Brandenburg technisch umgesetzt und werden von dort aus betrieben.