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Gemeindestraßen Datenübernahme

Zusendung von Daten zu den gewidmeten Gemeindestraßen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre aktuellen Geodaten zu gewidmeten Gemeindestraßen zuzusenden. Für die Bearbeitung und Abgleich Ihrer Daten mit dem ATKIS müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: die Geodaten müssen vektorisiert vorliegen. Rastergrafiken (z. B. PDF, TIF) oder Listen (z.B. XLS) werden nicht angenommen. Die gewidmeten Gemeindestraßen müssen eindeutig identifizierbar sein, d. h. dass sie über bestimmte Eigenschaften (z. B. Layer, Attribut) von anderen Straßen / Wegen getrennt werden können. Die Geometrien müssen linienförmig sein und lagetreu zum Luftbild auf der Mitte der Straße liegen, wobei geringe Lageabweichungen erlaubt sind. Das Koordinatensystem ist bekannt.

Bitte beschreiben Sie ausführlich Ihre Geodaten und bestätigen Sie die Angaben in folgendem Formblatt, welches Sie hier downloaden können. Nur mit vollständig ausgefülltem Formblatt werden Ihre Daten angenommen.

Zusendung von Daten zu den gewidmeten Gemeindestraßen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre aktuellen Geodaten zu gewidmeten Gemeindestraßen zuzusenden. Für die Bearbeitung und Abgleich Ihrer Daten mit dem ATKIS müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: die Geodaten müssen vektorisiert vorliegen. Rastergrafiken (z. B. PDF, TIF) oder Listen (z.B. XLS) werden nicht angenommen. Die gewidmeten Gemeindestraßen müssen eindeutig identifizierbar sein, d. h. dass sie über bestimmte Eigenschaften (z. B. Layer, Attribut) von anderen Straßen / Wegen getrennt werden können. Die Geometrien müssen linienförmig sein und lagetreu zum Luftbild auf der Mitte der Straße liegen, wobei geringe Lageabweichungen erlaubt sind. Das Koordinatensystem ist bekannt.

Bitte beschreiben Sie ausführlich Ihre Geodaten und bestätigen Sie die Angaben in folgendem Formblatt, welches Sie hier downloaden können. Nur mit vollständig ausgefülltem Formblatt werden Ihre Daten angenommen.

Ihre Daten können Sie als Anlage an den Topographischen Informationsdienst der LGB unter folgender E-Mail-Adresse zusenden: tid@geobasis-bb.de . Der Anhang darf nicht größer als 20 MB sein. Ansonsten können Sie uns auch andere Datenträger über den Postweg zusenden.

Ihre Daten können Sie als Anlage an den Topographischen Informationsdienst der LGB unter folgender E-Mail-Adresse zusenden: tid@geobasis-bb.de . Der Anhang darf nicht größer als 20 MB sein. Ansonsten können Sie uns auch andere Datenträger über den Postweg zusenden.

Nach einer Eingangsbestätigung seitens der LGB werden Ihre gelieferten Daten von uns auf Eignung überprüft. Dabei untersuchen wir u. a. Lesbarkeit, Ausweisung der Gemeindestraßen und Lagegenauigkeit. In einem automatisierten Abgleich werden Ihre Gemeindestraßen mit den gewidmeten Gemeindestraßen im ATKIS verglichen. Dabei werden alle Stellen markiert, an denen sich die beiden Datenbestände unterscheiden. Diese sogenannten Änderungshinweise können sowohl Ergänzungen als auch Wegnahme von gewidmeten Gemeindestraßen anzeigen. Alle erzeugten Änderungshinweise zu gewidmeten Gemeindestraßen werden von den Mitarbeitern im ATKIS mit verifiziert und direkt in das ATKIS eingearbeitet. Sobald Ihre Daten eingearbeitet wurden, erhalten Sie von uns eine Mitteilung. Eine Überprüfung Ihrerseits können Sie über den Brandenburgviewer durchführen.

Nach einer Eingangsbestätigung seitens der LGB werden Ihre gelieferten Daten von uns auf Eignung überprüft. Dabei untersuchen wir u. a. Lesbarkeit, Ausweisung der Gemeindestraßen und Lagegenauigkeit. In einem automatisierten Abgleich werden Ihre Gemeindestraßen mit den gewidmeten Gemeindestraßen im ATKIS verglichen. Dabei werden alle Stellen markiert, an denen sich die beiden Datenbestände unterscheiden. Diese sogenannten Änderungshinweise können sowohl Ergänzungen als auch Wegnahme von gewidmeten Gemeindestraßen anzeigen. Alle erzeugten Änderungshinweise zu gewidmeten Gemeindestraßen werden von den Mitarbeitern im ATKIS mit verifiziert und direkt in das ATKIS eingearbeitet. Sobald Ihre Daten eingearbeitet wurden, erhalten Sie von uns eine Mitteilung. Eine Überprüfung Ihrerseits können Sie über den Brandenburgviewer durchführen.