3.2 Den Meldetext erfassen (5)
Aus dem Meldetext muss klar und zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine „gewidmete Gemeindestraße“ handelt.
Umgangssprachliche Bezeichnungen oder Fachausdrücke interpretieren wir nicht zu Ihren Gunsten, sondern lehnen die Übernahme der Meldung in diesem Fall ab.
3.3 Nutzerangaben sind zwingend erforderlich (6)
Im Gegensatz zur üblichen Handhabung der ”freiwilligen Angabe von Nutzerdaten” im Geomaerker berücksichtigen wir, aufgrund der rechtlichen Auswirkungen, Meldungen zur Widmung von Gemeindestraßen nur von Nutzern, die in ihrer Meldung folgende Angaben zu ihrer Person vornehmen: Name, Institution, E-Mail und Telefonnummer.
Nur so ist es möglich, eine Einschätzung hinsichtlich der Zuständigkeit des Meldenden vornehmen zu können, und bei Rückfragen den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.
3.4 Ein Tipp erleichtert die Erfassung (7)
Wenn Sie einen Haken bei ”Speicherung Ihrer freiwilligen Formulardaten ...” setzen, werden Ihre Nutzerangaben für weitere GeoMaerker-Meldungen in einem Cookie im Browser gespeichert und bei jeder neuen Meldung automatisch angezeigt.