Liegenschaftskataster Auszug

Im Land Brandenburg sind in ALKIS ca. 3,1 Millionen Flurstücke und Informationen zu 1,2 Millionen Grundbüchern gespeichert. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:
- Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
- Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder Kreisfreien Stadt
- Lage des Flurstücks
- Tatsächliche Nutzung des Flurstücks mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
- Ergebnisse der Bodenschätzung
- Gesamtfläche des Flurstücks (Tatsächliche Nutzung)
- Grundrissinformationen zum Flurstück (Karte)
Neben diesen Daten werden folgende Angaben zum Grundbuch nachrichtlich vorgehalten:
- Buchungsblattkennzeichen bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattkennzeichen bezeichnet alle zu einem Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken
- Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
- Bestandsverzeichnisnummer (Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
- Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z. B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
- Angaben zum Eigentümer des Grundbuchs wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Eigentümeranteil
Hinweise:
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nicht mit Amtlichen Lageplänen verwechselt werden. Amtliche Lagepläne können von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder den für das Flurstück zuständigen Katasterbehörden angefertigt werden.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nicht mit Grundbuchauszügen verwechselt werden. Grundbuchauszüge erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.
Im Land Brandenburg sind in ALKIS ca. 3,1 Millionen Flurstücke und Informationen zu 1,2 Millionen Grundbüchern gespeichert. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:
- Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
- Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder Kreisfreien Stadt
- Lage des Flurstücks
- Tatsächliche Nutzung des Flurstücks mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
- Ergebnisse der Bodenschätzung
- Gesamtfläche des Flurstücks (Tatsächliche Nutzung)
- Grundrissinformationen zum Flurstück (Karte)
Neben diesen Daten werden folgende Angaben zum Grundbuch nachrichtlich vorgehalten:
- Buchungsblattkennzeichen bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattkennzeichen bezeichnet alle zu einem Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken
- Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
- Bestandsverzeichnisnummer (Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
- Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z. B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
- Angaben zum Eigentümer des Grundbuchs wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Eigentümeranteil
Hinweise:
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nicht mit Amtlichen Lageplänen verwechselt werden. Amtliche Lagepläne können von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder den für das Flurstück zuständigen Katasterbehörden angefertigt werden.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nicht mit Grundbuchauszügen verwechselt werden. Grundbuchauszüge erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.
Produktangebot Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Wo erhalte ich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster?
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu beziehen oder Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen.
DAKAPO
Einsicht oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie online über das Digitale Auskunfts- und Katasterportal (DAKAPO). Dieses Portal ist speziell auf einzelne Bestellungen zum privaten Gebrauch ausgerichtet. Beachten Sie, dass Sie für den Erwerb von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ein Nutzerkonto bei BundID benötigen.
Weitere Erläuterungen finden Sie hier: https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/portale-anwendungen/dakapo/
LiKa-Online
Einsicht oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie online über das Portal Liegenschaftskataster-Online (LiKa-Online). Dieses Portal ist speziell auf Nutzende, die für die Erledigung der eigenen Arbeitsaufgaben mit Flurstücks- oder Grundstücksbezug regelmäßig Bedarf an der Einsicht, Auskünften oder Auszügen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie dem Liegenschaftszahlenwerk haben, ausgerichtet. Der Zugang zu Lika-Online ist kennwortgeschützt und bedarf einer vorherigen Registrierung.
Weitere Erläuterungen finden Sie hier: https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-online/
Katasterbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Persönliche Beratung und Einsicht oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den für das Flurstück zuständigen Katasterbehörden [Katasterbehörden des Landes Brandenburg] oder bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
LGB
Sofern Sie landkreisübergreifende Auszüge benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der LGB.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu beziehen oder Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen.
DAKAPO
Einsicht oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie online über das Digitale Auskunfts- und Katasterportal (DAKAPO). Dieses Portal ist speziell auf einzelne Bestellungen zum privaten Gebrauch ausgerichtet. Beachten Sie, dass Sie für den Erwerb von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ein Nutzerkonto bei BundID benötigen.
Weitere Erläuterungen finden Sie hier: https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/portale-anwendungen/dakapo/
LiKa-Online
Einsicht oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie online über das Portal Liegenschaftskataster-Online (LiKa-Online). Dieses Portal ist speziell auf Nutzende, die für die Erledigung der eigenen Arbeitsaufgaben mit Flurstücks- oder Grundstücksbezug regelmäßig Bedarf an der Einsicht, Auskünften oder Auszügen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie dem Liegenschaftszahlenwerk haben, ausgerichtet. Der Zugang zu Lika-Online ist kennwortgeschützt und bedarf einer vorherigen Registrierung.
Weitere Erläuterungen finden Sie hier: https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/liegenschaftskataster/liegenschaftskataster-online/
Katasterbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Persönliche Beratung und Einsicht oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den für das Flurstück zuständigen Katasterbehörden [Katasterbehörden des Landes Brandenburg] oder bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
LGB
Sofern Sie landkreisübergreifende Auszüge benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der LGB.
Welche Arten von Auszügen sind erhältlich?
Kartenauszüge
Kartenauszüge
Beschreibende Auszüge ohne Eigentümerangaben:
Beschreibende Auszüge ohne Eigentümerangaben:
Beschreibende Auszüge mit Eigentümerangaben (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
Beschreibende Auszüge mit Eigentümerangaben (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
Abgabevarianten
Kartenauszüge:
- farbig oder in Grautönen
- in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000, 1 : 2.000, 1 : 5.000
- Hoch- und Querformat
- Größen A4 bis A0
Alle Auszüge:
- PDF oder Ausdruck auf fälschungsgeschütztem Papier
Kartenauszüge:
- farbig oder in Grautönen
- in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000, 1 : 2.000, 1 : 5.000
- Hoch- und Querformat
- Größen A4 bis A0
Alle Auszüge:
- PDF oder Ausdruck auf fälschungsgeschütztem Papier
Was ist das berechtigte Interesse?
Bei Auszügen mit Daten zum Eigentum des Flurstücks handelt es sich um personenbezogene Daten. Deren Übermittlung ist gemäß des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) an besondere Voraussetzungen gebunden. Diese Daten erhalten nur die Personen, die darlegen, dass ihrerseits ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten besteht. Dieses besteht zum Beispiel für Eigentümer des Flurstücks oder Erbbauberechtigte. Weitere Gründe werden geprüft.
Je nach Bezugsweg für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist das berechtigte Interesse zu Beginn oder während des Bestellvorganges darzulegen.
Eigentümerdaten bei berechtigtem Interesse: https://geobroker.geobasis-bb.de/eigentuemerdaten.php
Bei Auszügen mit Daten zum Eigentum des Flurstücks handelt es sich um personenbezogene Daten. Deren Übermittlung ist gemäß des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) an besondere Voraussetzungen gebunden. Diese Daten erhalten nur die Personen, die darlegen, dass ihrerseits ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten besteht. Dieses besteht zum Beispiel für Eigentümer des Flurstücks oder Erbbauberechtigte. Weitere Gründe werden geprüft.
Je nach Bezugsweg für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist das berechtigte Interesse zu Beginn oder während des Bestellvorganges darzulegen.
Eigentümerdaten bei berechtigtem Interesse: https://geobroker.geobasis-bb.de/eigentuemerdaten.php