Liegenschaftskataster Auszug
Im Land Brandenburg sind in ALKIS ca. 3,1 Millionen Flurstücke und Informationen zu 1,2 Millionen Grundbüchern gespeichert. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:
- Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
- Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder Kreisfreien Stadt
- Lage des Flurstücks
- Tatsächliche Nutzung des Flurstücks mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
- Ergebnisse der Bodenschätzung
- Gesamtfläche des Flurstücks (Tatsächliche Nutzung)
- Grundrissinformationen zum Flurstück (Karte)
Neben diesen Daten werden folgende Angaben zum Grundbuch nachrichtlich vorgehalten:
- Buchungsblattkennzeichen bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattkennzeichen bezeichnet alle zu einem Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken
- Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
- Bestandsverzeichnisnummer (Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
- Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z. B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
- Angaben zum Eigentümer des Grundbuchs wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Eigentümeranteil
Im Land Brandenburg sind in ALKIS ca. 3,1 Millionen Flurstücke und Informationen zu 1,2 Millionen Grundbüchern gespeichert. Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:
- Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)
- Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder Kreisfreien Stadt
- Lage des Flurstücks
- Tatsächliche Nutzung des Flurstücks mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
- Ergebnisse der Bodenschätzung
- Gesamtfläche des Flurstücks (Tatsächliche Nutzung)
- Grundrissinformationen zum Flurstück (Karte)
Neben diesen Daten werden folgende Angaben zum Grundbuch nachrichtlich vorgehalten:
- Buchungsblattkennzeichen bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattkennzeichen bezeichnet alle zu einem Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken
- Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
- Bestandsverzeichnisnummer (Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
- Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z. B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
- Angaben zum Eigentümer des Grundbuchs wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Eigentümeranteil
Datenbezug
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Wo erhalte ich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster?
Einsicht, Auskunft oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Katasterbehörden, wenn es sich um Informationen aus nur einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt handelt. Benötigen Sie landkreisübergreifende Auszüge, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der LGB.
Hinweis: Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nicht mit Lageplänen verwechselt werden. Lagepläne können von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder Katasterbehörden angefertigt werden.
Folgende Auszüge sind als PDF-Datei erhältlich:- Grundstücksnachweis (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
- Liegenschaftskarte
- Bestandsnachweis (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
- Flurstücksnachweis
- Flurstücks- und Eigentümernachweis (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
Einsicht, Auskunft oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Katasterbehörden, wenn es sich um Informationen aus nur einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt handelt. Benötigen Sie landkreisübergreifende Auszüge, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der LGB.
Hinweis: Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nicht mit Lageplänen verwechselt werden. Lagepläne können von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder Katasterbehörden angefertigt werden.
Folgende Auszüge sind als PDF-Datei erhältlich:- Grundstücksnachweis (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
- Liegenschaftskarte
- Bestandsnachweis (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
- Flurstücksnachweis
- Flurstücks- und Eigentümernachweis (nur mit Darlegung des berechtigten Interesses)
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Bezug von Eigentümerangaben - Darlegung des berechtigten Interesses