Open Data
Offen für alle
„Geobasisinformationen sind allen bereitzustellen“ – so heißt es im Brandenburgischen Vermessungsgesetz. Die Vermessungsverwaltung des Landes Brandenburg erfüllt diesen Auftrag umfassend und stellt ihre digitalen Geobasisdaten als Open Data bereit.
Mit ihren Datensätzen erfüllt die LGB die wesentlichen Kriterien von „Open Data“: flächendeckende Datenhaltung, zeitnahe Aktualisierung, Nutzung etablierter Standards sowie klare Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Digitale Geobasisdaten erhalten Sie kostenfrei.
Mit der vom Brandenburger Landtag beschlossenen Änderung des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes, die am 21.06.2019 in Kraft trat, wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, digitale Geobasisinformationen der LGB grundsätzlich unentgeltlich und zur freien Weiterverwendung elektronisch bereitzustellen. Die konkrete Ausgestaltung regeln die „Verordnung zur Festlegung der kostenfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste“ (BbgGeoNutzV) sowie das Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermEVz).
Das Angebot an Geobasisinformationen ist umfangreich: Rund 600 Produkte und Produktausprägungen sind als Open Data verfügbar. Der Zugang zu den digitalen Geodaten und webbasierten Geodatendiensten erfolgt im Regelfall über den GEOBROKER. Das Online-Portal bietet komfortable Such- und Downloadfunktionen; begleitende Metadaten erläutern und beschreiben die Geodaten jederzeit online abrufbar.
Analoge Produkte – zum Beispiel Topographische Karten oder Luftbilder auf Papier – fallen nicht unter die kostenfreie Open-Data-Bereitstellung. Kosten entstehen zudem dann, wenn die an sich kostenfreien digitalen Daten auf besonderen Wunsch individuell aufbereitet oder in einem speziellen Format bereitgestellt werden müssen. Vereinfacht gesagt: Nutzen Sie den GEOBROKER und laden Sie die Daten in der angebotenen Form herunter, ist das für Sie kostenfrei; Sonderleistungen werden als Bearbeitungsentgelt berechnet. Die Nutzung der analogen Produkte selbst ist kostenfrei.
Wir beraten Sie gern.
„Geobasisinformationen sind allen bereitzustellen“ – so heißt es im Brandenburgischen Vermessungsgesetz. Die Vermessungsverwaltung des Landes Brandenburg erfüllt diesen Auftrag umfassend und stellt ihre digitalen Geobasisdaten als Open Data bereit.
Mit ihren Datensätzen erfüllt die LGB die wesentlichen Kriterien von „Open Data“: flächendeckende Datenhaltung, zeitnahe Aktualisierung, Nutzung etablierter Standards sowie klare Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Digitale Geobasisdaten erhalten Sie kostenfrei.
Mit der vom Brandenburger Landtag beschlossenen Änderung des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes, die am 21.06.2019 in Kraft trat, wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, digitale Geobasisinformationen der LGB grundsätzlich unentgeltlich und zur freien Weiterverwendung elektronisch bereitzustellen. Die konkrete Ausgestaltung regeln die „Verordnung zur Festlegung der kostenfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste“ (BbgGeoNutzV) sowie das Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermEVz).
Das Angebot an Geobasisinformationen ist umfangreich: Rund 600 Produkte und Produktausprägungen sind als Open Data verfügbar. Der Zugang zu den digitalen Geodaten und webbasierten Geodatendiensten erfolgt im Regelfall über den GEOBROKER. Das Online-Portal bietet komfortable Such- und Downloadfunktionen; begleitende Metadaten erläutern und beschreiben die Geodaten jederzeit online abrufbar.
Analoge Produkte – zum Beispiel Topographische Karten oder Luftbilder auf Papier – fallen nicht unter die kostenfreie Open-Data-Bereitstellung. Kosten entstehen zudem dann, wenn die an sich kostenfreien digitalen Daten auf besonderen Wunsch individuell aufbereitet oder in einem speziellen Format bereitgestellt werden müssen. Vereinfacht gesagt: Nutzen Sie den GEOBROKER und laden Sie die Daten in der angebotenen Form herunter, ist das für Sie kostenfrei; Sonderleistungen werden als Bearbeitungsentgelt berechnet. Die Nutzung der analogen Produkte selbst ist kostenfrei.
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